Das Landgericht Düsseldorf verurteilte einen Getränkedosenhersteller aus Ratingen am 25.04.2013 dazu es zu unterlassen, im Geschäftsverkehr Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün“ zu bewerben (37 O 90/12).
Die Düsseldorfer Richter bestätigten damit die Auffassung des klagenden Deutsche Umwelthilfe e.V., der durch den Aufdruck „Die Dose ist grün.“ direkt auf einer Getränkedose eine Verbrauchertäuschung sah....
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Verbrauchertäuschung durch Werbung: Die Aufschrift „Die Dose ist grün“ ist verboten










