Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH wegen unerlaubtem Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen im Zusammenhang mit dem Film “Spice” ab.
Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 800,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net.
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Zusammenhang mit dem Film “Iron Man 2” ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt für die GSDR GmbH wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Titel “I Surrender ” der Künstler “The Disco Boys” ab. Der Titel soll in dem Chart-Container “German Top100 Single Charts” enthalten sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten verlangt.
Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 450,00 € zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg für die Universal Music GmbH wegen Urheber- und Leistungsschutzrechten im Zusammenhang mit dem Musikalbum “In A Perfect World” der Künstlerin Keri Hilson ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 1.200,00 EUR verlangt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe für Herrn David Vogt wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Musikwerk “Schöne neue Welt”. Der Titel soll in dem Chart-Container “German TOP100 Single Charts” enthalten sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 450,00 EUR verlangt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt für die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Titel “Get Shaky” des Künstlers “Ian Carey” ab. Der Titel soll in dem Chart-Container “German TOP100” enthalten sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten verlangt.
Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 450,00 € zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg für die BB Video GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen von pornografischem Filmwerk ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 870,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
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Wir haben eine Abmahnung der WALDORF Rechtsanwälte aus München erhalten, die für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen wird.
Abgemahnt wir ein Urheberrechtsverstoß wegen des Anbietens zum Herunterladen des Musikalbums “Music for Men“ des Interpreten „Gossip“.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € in Höhe von 506,00 € sowie Schadenersatzkosten in Höhe von 350,00 EUR, insgesamt 856,00 EUR geltend gemacht.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Aktuell mahnt die Kanzlei C-S-R aus Ettlingen für die John Thompson Productions wegen Urheberrechtsverletzungen von pornografischen Filmwerk ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 650,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
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Florian Decker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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8.07.2010LG Hamburg: Haftung des Domaininhabers für Rechtsverletzungen Dritter
Domainrecht Kommentar hinzufügen
In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.03.2010 – Az.: 310 O 100/10) bestätigten die norddeutschen Richter erneut, dass ein Domain-Inhaber erst dann für Rechtsverletzungen durch einen Dritten haften muss, wenn er von diesen auch Kenntnis erlangt. Sobald er jedoch von der Rechtsverletzung erfährt, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich abzustellen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Online-Shop für seinen Auftritt im Internet unerlaubt ohne die erforderliche Genehmigung ein Foto der Antragstellerin verwendet, welche die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Foto besaß.
Da der Betreiber des Online Shops seinen Sitz im Ausland hatte, nahm die Antragstellerin den Inhaber der Domain als Antragsgegner auf Unterlassung in Anspruch, der seine Anschrift in Deutschland hatte. Der Antragsgegner wurde zunächst aufgrund urheberrechtswidriger Nutzung außergerichtlich abgemahnt und zur Löschung der Rechtsverletzung aufgefordert. Dieser hatte bis zur Abmahnung keine Kenntnis von den Rechtsverletzungen gehabt. Trotzdem verblieben die Fotos auch nach der Abmahnung noch auf der Website, worauf die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung gegen den Domain-Inhaber erwirkte.
Die Richter des Landgericht Hamburgs nahmen vorliegend eine Mitstörerhaftung des Antragsgegners an. Trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung hat dieser – auch wenn er das Foto nicht selbst genutzt hat – nichts unternommen, sondern den rechtswidrigen Inhalt auf der Internetseite belassen und nicht entfernt. Kenntnis vom rechtswidrigen Inhalt hatte der Domain-Inhaber seit der Abmahnung, mit der er auf das rechtswidrige Verhalten hingewiesen wurde.
Nach Ansicht der Richter war es gerade die Pflicht des Antragsgegners, alles Erforderliche zu tun, um die unerlaubte Nutzung des Bildes nach der Abmahnung zu verhindern. Da er dieser Verpflichtung gerade nicht nachkam, ist er in Anspruch zu nehmen und haftet als Mitstörer auf Unterlassung. Die widerrechtliche Nutzung begründet grundsätzlich die Vermutung einer Wiederholungsgefahr. Um diese Vermutung auszuräumen, wäre die Entfernung des Bildes sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich gewesen, die vorliegend jedoch erfolglos verlangt wurde.
Fazit: Der Domain-Inhaber haftet erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung als Mitstörer. Ab diesem Zeitpunkt ist es jedoch gleichgültig, ob er auf die Entfernung der Rechtsverletzung tatsächlich Einfluss hat oder nicht. Dieser Problematik sollten sich Domain-Inhaber stets bewusst sein, wenn Sie Ihre Seiten von Dritten etwa bei Vermietung der Domain betreiben lassen.
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Dieser Beitrag wurde erstellt unter freundlicher Mitwirkung von Stud. iur. Sebastian Ehrhardt
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