„Framing“ ist das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben wird. Am bekanntesten dafür sind YouTube-Videos. Ob darin ein Verstoß gegen das Urheberrecht des Herstellers des Videos zu sehen ist, hatte nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden,...
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BGH legt dem EuGH Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des “Framing” vor










