In einem vom Landgericht (LG) Berlin entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren wurde nun erstmals eine gerichtliche Entscheidung bekannt, wonach geschäftsmäßig betriebene Seiten in sozialen Netzwerken wie Google+ eines Impressums bedürfen (Beschl. v. 28.03.2013 - Az.: 16 O 154/13).
Das LG stellte fest, dass Unternehmen, die bei Google+ eine geschäftsmäßig betriebene Internetpräsenz betreiben, ein ordnungsgemäßes Impressum mit allen Pflichtabgaben...
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Impressumspflicht bei Google+










