Mit Urteil vom 13.12.2012 (Az: I ZR 150/11) überprüfte der Bundesgerichtshof (BGH) wann ein Admin-C für Rechtsverletzungen haftet, die durch die Registrierung einer Domain entstehen.
Es stritten ein in den USA sitzendes Unternehmen namens DLG und ein gleichnamiger deutscher Verein, der seit 2008 im Vereinsregister eingetragen ist. Der Verein verklagte den Admin-C des amerikanischen Unternehmens unter...
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Haftung des Admin-C nur ausnahmsweise










