Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit seinem Urteil am 4.4.2013 das europäische Patent (EP1964022) der Fa. Apple Inc. über das „unlocking“- Verfahren, sowie dessen 14 Hilfsanträge für nichtig erklärt. Das Patent hat den Titel „unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ und beschreibt die Art und Weise des Entsperrens des Smartphones und ähnlichen...
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Apple Patent für „Unlocking“-Verfahren des IPhones (IOS) ist nichtig









