Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 29. 11.2012 (Az.: 3 U 216/06) wird die Internetplattform „ebay“ zur proaktiven Vorabfilterung von neuen Verkaufsangeboten gezwungen. Dabei muss ein neues Verkaufsangebot zwischen Dateneingabe und Online- Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen untersucht werden. Wenn dies nicht geschieht, haftet der Betreiber der Plattform nach den Grundsätzen der Teilnahme durch Unterlassen.
Das...
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Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für rechtswidrige Angebote der Nutzer


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