30.04.2012Vernissage des Künstlers Joachim Kreiensiek in unserer Kanzlei

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Res Media zeigt wieder Kunst! Auch in diesem Jahr konnte unsere Kanzlei erneut einen namhaften Künstler für eine Ausstellung seiner Bilder in unserer Kanzlei gewinnen. Am 24.05.2012 veranstalten wir eine Vernissage des Künstlers Joachim Kreiensiek in unseren Mainzer Kanzleiräumen.

Joachim Kreiensiek lebt und arbeitet in Mainz. Er veranstaltete seit 1988 zahlreiche Ausstellungen. Zahlreiche Arbeiten von ihm befinden sich in privaten und öffentlichen Sammlungen.

Kreiensiek bemüht sich, in seiner Arbeit um ein Spannungsverhältnis von Inhaltlichkeit und Abstraktion und bezieht sich auf Motivvorlagen wie Stadtkarten, Lötplatinen und Lockkarten, um Chiffren für unsere Gegenwart zu finden. Die monochromen Stadtkarten sind Vexierbilder, der sich bewegende Betrachter kann Partien aufscheinen oder verschwinden sehen.

Neben „Venedig“ ist die „Stadtkarte Wiesbaden“  in hellem Ocker zu sehen.  Die ätherisch hell-grauen oder kosmisch schwarzen Bilder korrespondieren als leuchtende Zivilisationsmuster mit den auratischen Stadtkarten.

Die Verschiedenartigkeit der Räume zu künstlerischen Versuchsanordnung nutzend, setzt Kreiensiek einige realistische Bilder urbaner Alltagspoesie in Wechselwirkung zu den abstrakten Arbeiten.

Einen Auszug der Vita von Joachim Kreinsiek finden Sie hier:  Vita Joachim Kreiensiek

Kommen Sie vorbei und lernen Sie den Künstler persönlich bei einem gemütlichen Beisammensein in unseren Kanzleiräumen kennen. Wir laden Sie herzlich dazu ein!

 

Weitere Infos und die Anmeldung finden Sie unter

http://www.res-media.net/events/vernissage-joachim-kreiensiek-24052012.html

 

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1.03.2012Videos zum Vortrag “Social Media mit Recht” beim Marketingclub

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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer hielt am 13.02.2012 beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e. V.  einen Vortrag zum Thema “Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!”. Im Mittelpunkt standen die sieben wichtigsten Punkte, die Unternehmer bei der Nutzung von Google+, Facebook & Co. aus rechtlicher Sicht beachten sollten.

Zur eranstaltung gibt es jetzt auch zwei Videobeiträge der VFT Video Film Team Film & TV Produktion GmbH & Co.KG aus Wiesbaden (www.bigcitytv.de).

Die Videos finden Sie hier:

http://www.bigcitytv.de/video/Marketing-Club-Mainz-Wiesbaden-2012%253B-Social-Media-mit-Recht—1/f42cb7a18f49c33905ec690d9f633068

http://www.bigcitytv.de/video/Marketing-Club-Mainz-Wiesbaden-2012%253B-Social-Media-mit-Recht—2/162d8ea90efa56ae6d846181f47be930

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter

www.mc-mainz-wiesbaden.de

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie  bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht

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27.02.2012Rechtsanwalt Martin Kuhr bekommt Lehrauftrag für Telemedienrecht

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Herr Rechtsanwalt Martin Kuhr LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, hat von der Hochschule Darmstadt einen Lehrauftrag für das Sommersemester im Fach “Telemedienrecht” im Studiengang “Informationsrecht Bachelor of Laws (LL.B.)” erhalten.

Die Hochschule Darmstadt gehört zu den bundesweit fünf größten Fachhochschulen. Schwerpunkte der Veranstaltung sind das Telemedienrecht sowie davon ausgehend und im Zusammenhang stehende Regelungen des Datenschutzes, des Fernabsatzrechts, Fragen der Vertragsgestaltung und Besonderheiten des internationalen Privatrechts sowie der Rechtsdurchsetzung. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die in der Praxis relevanten Grundlagen zu vermitteln, um diese in der täglichen Praxis anwenden zu können.

Rechtsanwalt Martin Kuhr hatte kürzlich bereits von der Fakultät für Wirtschaft im Bereich Medienmanagement und Kommunikation einen Lehrauftrag der Dualen Hochschule Mannheim (DHBW Mannheim) einen Lehrauftrag für den Bereich Wirtschafts- und Medienrecht erhalten.

 

Wir gratulieren unserem Kollegen erneut!

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24.02.2012Fachanwälte für IT-Recht Florian Decker und Christian Welkenbach als Speaker auf der CeBIT

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Die IT-Connection veranstaltet im Rahmen ihrer Kooperation mit Fujitsu eine Vortragsveranstaltung auf der CeBIT 2012. Insbesondere Mitglieder der XING-Gruppe IT-Connection sind hierzu herzlich eingeladen und können sich über XING anmelden. In diesem Rahmen werden die Fachanwälte für IT-Recht Florian Decker und Christian Welkenbach interessante Vorträge zu aktuellen Themen des IT-Rechts halten.

Florian Decker macht am 06.03.2012 um 10:00 Uhr den Anfang der CeBIT 2012 Vortragsreihe zum Thema:

Die Cookie-Richtlinie – Was kommt auf uns zu?

Auf Druck der EU wird die sog. “Cookie-Richtlinie” bald auch in Deutschland umgesetzt werden, das Gesetzgebungsverfahren läuft bereits. Wie weit wird die Einwilligung in die Verwendung von Cookies reichen? Einige EU-Länder, darunter Frankreich, haben die Richtlinie bereits umgesetzt, so dass an praktischen Beispielen ein konkreter Ausblick gewagt werden kann.

Christian Welkenbach referiert  dann um 15:30 Uhr zum Thema:

Cloud Services – Rechtssicherheit auch international möglich?

  • datenschutzrechtliche Anforderungen
  • Anwendbares Recht (DE/EU/EWR-Cloud)
  • Vertragliche Aspekte (insb. SLAs und Auftragsdatenverarbeitung)
  • rechtliche Aspekte der IT-Security (BSI Grundschutz etc.)
  • Datenweitergabe in die USA nach PATRIOT Act

 

Wir freuen uns aus auf Ihren Besuch und auf interessante Gespräche am Stand von Fujitsu!

 

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23.02.2012Kanzlei Res Media veranstaltet auch 2012 wieder Business Breakfast – Workshops zu IT-Themen

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IT-Rechtliche Themen beim Kanzlei-Frühstück

Unsere Kanzlei führt die Reihe „Res Media Business Breakfast“ auch im Jahre 2012 fort. Nach sehr guter Resonanz zu den Veranstaltungen im Jahr 2011 gibt es die ersten Termine im neuen Jahr.

Die Veranstaltungsreihe „Res Media Business Breakfast“ wird auch 2012 fortgesetzt. Das Konzept der praxisnahen und nützlichen Informationen zu IT-rechtlichen Themen in einer entspannten und exklusiven Frühstücksatmosphäre hat sich bewährt, denn die bisherigen Veranstaltungen der Reihe hatten regen Zulauf. Wir bieten den Teilnehmern kompetente und praxisgerechte Tipps innerhalb kurzer Zeit – und das bei einem hervorragendem Frühstück in gemeinsamer Runde.

 

Die anstehenden Termine und Themen im ersten Halbjahr 2012 sind:

29.02.2012      „IT-Projekte einfach managen!“

23.03.2012      „Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit  Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!“

27.04.2012      „Agiles Programmieren –rechtliche Lösungsmöglichkeiten für die Praxis“

25.05.2012      „IT-Verträge – Risiken im Vorfeld erkennen und abfedern!“

 

Die Workshops finden in der Kanzlei in Mainz statt. Jeder Workshop wird von einer Präsentation und Materialien begleitet, die den Teilnehmern entweder ausgehändigt oder zum Download bereitgestellt werden. Im Vordergrund steht die praxisnahe Behandlung der jeweiligen Themen, bei der die Teilnehmer jede Menge nützliche Tipps für das Tagesgeschäft mitnehmen.

Anmeldungen können unter www.res-media.net/events vorgenommen werden.

 

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8.02.2012“Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!” – Vortrag beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e.V.

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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer wird am 13.02.2012 beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e. V.  einen Vortrag zum Thema “Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!” halten.

Im Mittelpunkt des Vortrags stehen die sieben wichtigsten Punkte, die Unternehmer bei der Nutzung von Google+, Facebook & Co. aus rechtlicher Sicht beachten sollten. Social Media ist im Bereich Business ein viel diskutiertes Thema, das neben zahlreichen Vorteilen auch erhebliche Risiken bergen kann.

Beispielsweise ist der Datenschutz in letzter Zeit in den Fokus der Social Media Aktivitäten gerückt. Werden Social-Media-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook in Webseiten eingebunden, so muss der Nutzer über die Datenerhebung sowie die Verarbeitung und Speicherung seiner Daten in vollem Umfang informiert werden. Auch die Pflicht zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen Impressums wird in Unternehmensseiten bei Facebook, Twitter usw. zumeist vergessen.

Unternehmen sollten bei der Einrichtung von Accounts auf geschützte Markennamen achten. Beispielsweise darf ein Softwarevertrieb seine Facebook-Seite nur dann ‚Service für Microsoft‘ nennen, wenn er rechtmäßig Microsoft-Produkte vertreibt. Wichtig ist auch, Mitarbeitern Social Media Guidelines an die Hand zu geben, die Do´s und Don’ts  beim Veröffentlichen von Beiträgen in den jeweiligen Accounts darstellen.

Wann: 13.02.2012, 19.00 Uhr

Wo: Dorint Hotel Pallas Wiesbaden, Wiesbaden

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter

www.mc-mainz-wiesbaden.de

 

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie  bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.

 

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht

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8.02.2012Rechtsanwalt Martin Kuhr ist Dozent für Wirtschafts- und Medienrecht

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Herr Rechtsanwalt Kuhr LL.M. hat von der Fakultät für Wirtschaft im Bereich Medienmanagement und Kommunikation einen Lehrauftrag der Dualen Hochschule Mannheim (DHBW Mannheim) für den Bereich Wirtschafts- und Medienrecht erhalten.

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim ist eine der größten Einrichtungen für duale Studiengänge in Deutschland. Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Grundzüge des Medienrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen des Jugendschutzes und des Datenschutzes, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die in der Praxis relevanten Grundlagen zu vermitteln, um diese in der täglichen Praxis anwenden zu können.

Wir gratulieren unserem Kollegen!

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6.02.2012Kanzlei Res Media informierte auf der 6. NIDAGacademy über die rechtlichen Grundlagen von Social Media

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Social Media ist im Bereich Business ein viel diskutiertes Thema, das neben zahlreichen Vorteilen auch erhebliche Risiken bergen kann. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M., Fachanwältin für IT-Recht unserer Kanzlei, informierte Unternehmen auf der 6. NIDAGacademy zum Thema Social Media & Recht.

Gerade der Datenschutz ist in letzter Zeit in den Fokus der Social Media Aktivitäten gerückt. Werden Social-Media-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook in Webseiten eingebunden, so muss der Nutzer über die Datenerhebung sowie die Verarbeitung und Speicherung seiner Daten in vollem Umfang informiert werden. Dies geschieht am besten über eine separate Seite ‚Datenschutz‘. “Zudem dürfen Daten erst dann an Facebook übermittelt werden, wenn der Nutzer dafür zuvor sein Einverständnis  gegeben hat. Dafür habe der Betreiber der Seite – in diesem Fall das Unternehmen – technisch Sorge zu tragen. Die Plugins dürfen also erst dann aktiviert werden, wenn der Nutzer dem zugestimmt hat“, so Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer.

Auch die Pflicht zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen Impressums wird bei Unternehmensseiten bei Facebook, Twitter usw. zumeist vergessen. Für alle ‚geschäftsmäßigen‘ Telemedien, besteht laut Telemediengesetz jedoch Impressumspflicht. Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten muss zudem ein Verantwortlicher für die Inhalte nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag genannt werden. Im Impressum seien neben Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch Geschäftsführer oder Inhaber, wenn vorhanden Handelsregisternummer und Gerichtsstand sowie eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID zu nennen. „Bei Facebook & Co. genügt es nach aktueller Rechtsprechung übrigens nicht, wenn das Impressum unter dem Reiter „Info“ zu finden ist. Heukrodt-Bauer erklärt dazu: „Es muss ein eigener Menüpunkt „Impressum“ oder ein direkter Link zum Impressum der eigenen Unternehmenswebsite eingefügt werden.“

Unternehmen sollten außerdem bei der Einrichtung von Accounts auf geschützte Markennamen achten. Beispielsweise darf ein Softwarevertrieb seine Facebook-Seite nur dann ‚Service für Microsoft‘ nennen, wenn er rechtmäßig Microsoft-Produkte vertreibt. Auch bei Bildmarken ist Vorsicht geboten, Markenlogos dürfen nur nach Einwilligung des Herstellers verwendet werden. „Aus diesem Grund ist es auch empfehlenswert, die eigene Wort- oder Bildmarke einzutragen. So kann das Unternehmen bei Verstößen leichter gegen den Verletzer vorgehen und den rechtwidrigen Account bei Facebook, Twitter usw. melden und eigene Rechte durchsetzen“, so Heukrodt-Bauer.

Im „laufenden Betrieb“ ist bei Social-Media-Aktivitäten wettbewerbsrechtlich all das nicht erlaubt, was auch sonst im Internet oder im Geschäftsbetrieb untersagt ist. Darunter fallen Spamming und Schleichwerbung ebenso wie so genannte unzumutbare Belästigungen. Dies ist jegliche Form von Werbung über elektronische Post, für die nicht ausdrücklich das Einverständnis des Adressaten vorliegt. Im Bereich Social Media können das Direct Messages bei Twitter sein, Werbemails an Freunde bei Facebook oder Nachrichten an XING-Kontakte. Dies ist auch in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen festgehalten.

Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer rät Unternehmen abschließend, Mitarbeitern Social Media Guidelines an die Hand zu geben, die Do´s und Don´ts  beim Veröffentlichen von Beiträgen in den jeweiligen Accounts darstellen. „Oftmals beschäftigen sich ganze Marketingabteilungen mit der Unternehmenskommunikation und –kultur, schleifen an der Formulierung von Pressemitteilungen, während zeitgleich die Mitarbeiter selbst entscheiden, was veröffentlicht wird. Auch für die Reaktion auf Kundenbeschwerden und Kritik im Netz sollte geregelt werden, wer wiedarauf reagiert“, rät Heukrodt-Bauer und fügt hinzu: „Es geht nicht um die Anfertigung komplizierter Regelwerke mit Verboten, sondern um die Darstellung dessen, was an Inhalten der Unternehmenskultur entspricht und veröffentlicht werden kann.“

 

Falls Sie Fragen zu dem Themenkreis “Social Media und Recht” haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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30.01.2012Res Media in den Medien – Rechtsanwalt Welkenbach erneut als Rechtsexperte bei Sat.1

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Rechtsanwalt Christian Welkenbach wurde am vergangenen Donnerstag wieder als Rechtsexperte von Sat.1 interviewt. Dieses Mal ging es um den Entwurf der neuen EU-Datenschutzverordnung, die am 25.01.2012 von der Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel vorgestellt wurde.

Mit der Datenschutzverordung soll das Datenschutzrecht in allen EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden. Als Vorbild diente dabei das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das nach den Worten der EU-Justizkommissarin den höchsten datenschutzrechtlichen Standard weltweit gewährleistet. Doch leider schießt der Gesetzesentwurf in weiten Teilen über das Ziel hinaus.

Die Gesetzesinitiative hat zunächst den lobenswerten Anspruch, die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die neuen technologischen Herausforderungen anzupassen, zumal die bestehenden Vorschriften im Wesentlichen aus dem Jahre 1995 stammen. Damit soll insbesondere der Bereich der sozialen Netzwerke erfasst werden. So soll jeder Bürger der EU künftig ein Recht vergessen zu werden (“right to be forgotten”)  erhalten, das es ihm ermöglichen soll, z. B. ein bei Facebook eingestelltes Foto jederzeit wieder aus dem Internet zu entfernen oder entfernen zu lassen. Außerdem soll Europäisches Datenschutzrecht künftig auch dann Anwendung finden, wenn ein außerhalb der EU sitzendes Unternehmen Dienste auch in Europa anbietet und zu diesen Zweck personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. So sollen insbesondere Anbieter wie Facebook, Google oder Apple in die Verantwortung gezogen werden können. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzverordnung können bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes des verstoßenden Unternehmens betragen, was angesichts der Jahresumsätze von Google, Facebook Apple und Co. schon ein scharfes Schwert darstellen kann. Schließlich sollen die datenverarbeitenden Unternehmen zu mehr Transparenz und Selbstkontrolle bei der Datenverarbeitung angehalten werden. Im Gegenzug soll die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten statt bei jetzt 10 künftig erst ab einer Mitarbeiteranzahl von  250 Pflicht werden. Ob dies die Unternehmen dazu bringen wird, das Thema Datenschutz weiter oben auf der Tagesordnung zu platzieren, bleibt abzuwarten.Nicht ganz unproblematisch ist auch, dass der Grundrechtsschutz im Bereich des Datenschutzrechts durch eine einheitliche EU-Datenschutzverordnung den nationalen Gerichten entzogen wird, so dass Betroffene statt des Bundesverfassungsgerichts den Europäischen Gerichtshof anzurufen haben.

Die Datenschutzverordnung muss aber ohnehin noch das Europäische Parlament passieren und von den Mitgliedsstaaten gebilligt werden, bevor diese endgültig in Kraft treten kann. Dies bedeutet, dass diese zum einen noch in vielerlei Hinsicht abgeändert werden kann und zum anderen voraussichtlich nicht vor dem Jahre 2016 endgültig wirksam wird. Bis dahin darf mit Spannung beobachtet werden, wie sich die großen Datenkraken wie Facebook, Google oder Apple auf die neuen Standards einstellen werden.

Das Interview können Sie auf der Homepage von 17:30live unter http://www.1730live.de/aktuell/neu/news-details/datum/2012/01/26/neuregelung-beim-datenschutz.html im Videostream anschauen.

Falls Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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23.12.2011Workshop “Social Media mit Recht” im Rahmen der 6. NIDAGacademy

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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer wird am 31.01.2012 im Rahmen der 6. NIDAGacademy einen halbtägigen Workshop zum Thema   “Social Media mit Recht” halten.

Im Fokus des Workshops stehen die Nutzungsmöglichkeiten von Google+ und  Facebook für Firmen und Shopbetreiber. Google+ ist in aller Munde und  beeindruckt mit einem rasanten Anstieg der Mitgliederzahlen. Diese  Zahlen lassen auch Händler aufhorchen, die in Google Chancen sehen neue  Kunden anzusprechen oder sie beim Wechsel aus anderen sozialen  Netzwerken zu begleiten. Im November 2011 startete Google+ Profile für  Unternehmen und Organisationen unter dem Namen +Pages. Die  Unternehmensseiten unterscheiden sich nur geringfügig von klassischen  Profilen. So ist es auch Firmen möglich, Benutzer in Kreise einzuteilen  oder Videokonferenzen über die Funktion Hangouts zu führen.

Heukrodt-Bauer wird hierbei insbesondere rechtliche Aspekte für  Unternehmen beleuchten und Antworten auf Fragen geben, welche  Pflichtangaben auf Websites dringend notwendig sind, welche Daten ein  Unternehmen in Social Media Kanälen veröffentlichen sollte und wo die  Abmahnfallen im Mobile Commerce liegen.   

Wann: 31.01.2012, 9.30 Uhr – 13.00 Uhr
Wo: Mainz, NIDAG GmbH, Fischtorplatz 11, 55116 Mainz

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter

www.nidag.com/nidagacademy

 

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie  bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.

 

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