8.02.2012“Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!” – Vortrag beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e.V.
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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer wird am 13.02.2012 beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e. V. einen Vortrag zum Thema “Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!” halten.
Im Mittelpunkt des Vortrags stehen die sieben wichtigsten Punkte, die Unternehmer bei der Nutzung von Google+, Facebook & Co. aus rechtlicher Sicht beachten sollten. Social Media ist im Bereich Business ein viel diskutiertes Thema, das neben zahlreichen Vorteilen auch erhebliche Risiken bergen kann.
Beispielsweise ist der Datenschutz in letzter Zeit in den Fokus der Social Media Aktivitäten gerückt. Werden Social-Media-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook in Webseiten eingebunden, so muss der Nutzer über die Datenerhebung sowie die Verarbeitung und Speicherung seiner Daten in vollem Umfang informiert werden. Auch die Pflicht zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen Impressums wird in Unternehmensseiten bei Facebook, Twitter usw. zumeist vergessen.
Unternehmen sollten bei der Einrichtung von Accounts auf geschützte Markennamen achten. Beispielsweise darf ein Softwarevertrieb seine Facebook-Seite nur dann ‚Service für Microsoft‘ nennen, wenn er rechtmäßig Microsoft-Produkte vertreibt. Wichtig ist auch, Mitarbeitern Social Media Guidelines an die Hand zu geben, die Do´s und Don’ts beim Veröffentlichen von Beiträgen in den jeweiligen Accounts darstellen.
Wann: 13.02.2012, 19.00 Uhr
Wo: Dorint Hotel Pallas Wiesbaden, Wiesbaden
Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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8.02.2012Rechtsanwalt Martin Kuhr ist Dozent für Wirtschafts- und Medienrecht
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Herr Rechtsanwalt Kuhr LL.M. hat von der Fakultät für Wirtschaft im Bereich Medienmanagement und Kommunikation einen Lehrauftrag der Dualen Hochschule Mannheim (DHBW Mannheim) für den Bereich Wirtschafts- und Medienrecht erhalten.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim ist eine der größten Einrichtungen für duale Studiengänge in Deutschland. Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Grundzüge des Medienrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen des Jugendschutzes und des Datenschutzes, das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die in der Praxis relevanten Grundlagen zu vermitteln, um diese in der täglichen Praxis anwenden zu können.
Wir gratulieren unserem Kollegen!
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6.02.2012Kanzlei Res Media informierte auf der 6. NIDAGacademy über die rechtlichen Grundlagen von Social Media
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Social Media ist im Bereich Business ein viel diskutiertes Thema, das neben zahlreichen Vorteilen auch erhebliche Risiken bergen kann. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M., Fachanwältin für IT-Recht unserer Kanzlei, informierte Unternehmen auf der 6. NIDAGacademy zum Thema Social Media & Recht.
Gerade der Datenschutz ist in letzter Zeit in den Fokus der Social Media Aktivitäten gerückt. Werden Social-Media-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook in Webseiten eingebunden, so muss der Nutzer über die Datenerhebung sowie die Verarbeitung und Speicherung seiner Daten in vollem Umfang informiert werden. Dies geschieht am besten über eine separate Seite ‚Datenschutz‘. “Zudem dürfen Daten erst dann an Facebook übermittelt werden, wenn der Nutzer dafür zuvor sein Einverständnis gegeben hat. Dafür habe der Betreiber der Seite – in diesem Fall das Unternehmen – technisch Sorge zu tragen. Die Plugins dürfen also erst dann aktiviert werden, wenn der Nutzer dem zugestimmt hat“, so Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer.
Auch die Pflicht zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen Impressums wird bei Unternehmensseiten bei Facebook, Twitter usw. zumeist vergessen. Für alle ‚geschäftsmäßigen‘ Telemedien, besteht laut Telemediengesetz jedoch Impressumspflicht. Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten muss zudem ein Verantwortlicher für die Inhalte nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag genannt werden. Im Impressum seien neben Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch Geschäftsführer oder Inhaber, wenn vorhanden Handelsregisternummer und Gerichtsstand sowie eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID zu nennen. „Bei Facebook & Co. genügt es nach aktueller Rechtsprechung übrigens nicht, wenn das Impressum unter dem Reiter „Info“ zu finden ist. Heukrodt-Bauer erklärt dazu: „Es muss ein eigener Menüpunkt „Impressum“ oder ein direkter Link zum Impressum der eigenen Unternehmenswebsite eingefügt werden.“
Unternehmen sollten außerdem bei der Einrichtung von Accounts auf geschützte Markennamen achten. Beispielsweise darf ein Softwarevertrieb seine Facebook-Seite nur dann ‚Service für Microsoft‘ nennen, wenn er rechtmäßig Microsoft-Produkte vertreibt. Auch bei Bildmarken ist Vorsicht geboten, Markenlogos dürfen nur nach Einwilligung des Herstellers verwendet werden. „Aus diesem Grund ist es auch empfehlenswert, die eigene Wort- oder Bildmarke einzutragen. So kann das Unternehmen bei Verstößen leichter gegen den Verletzer vorgehen und den rechtwidrigen Account bei Facebook, Twitter usw. melden und eigene Rechte durchsetzen“, so Heukrodt-Bauer.
Im „laufenden Betrieb“ ist bei Social-Media-Aktivitäten wettbewerbsrechtlich all das nicht erlaubt, was auch sonst im Internet oder im Geschäftsbetrieb untersagt ist. Darunter fallen Spamming und Schleichwerbung ebenso wie so genannte unzumutbare Belästigungen. Dies ist jegliche Form von Werbung über elektronische Post, für die nicht ausdrücklich das Einverständnis des Adressaten vorliegt. Im Bereich Social Media können das Direct Messages bei Twitter sein, Werbemails an Freunde bei Facebook oder Nachrichten an XING-Kontakte. Dies ist auch in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen festgehalten.
Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer rät Unternehmen abschließend, Mitarbeitern Social Media Guidelines an die Hand zu geben, die Do´s und Don´ts beim Veröffentlichen von Beiträgen in den jeweiligen Accounts darstellen. „Oftmals beschäftigen sich ganze Marketingabteilungen mit der Unternehmenskommunikation und –kultur, schleifen an der Formulierung von Pressemitteilungen, während zeitgleich die Mitarbeiter selbst entscheiden, was veröffentlicht wird. Auch für die Reaktion auf Kundenbeschwerden und Kritik im Netz sollte geregelt werden, wer wiedarauf reagiert“, rät Heukrodt-Bauer und fügt hinzu: „Es geht nicht um die Anfertigung komplizierter Regelwerke mit Verboten, sondern um die Darstellung dessen, was an Inhalten der Unternehmenskultur entspricht und veröffentlicht werden kann.“
Falls Sie Fragen zu dem Themenkreis “Social Media und Recht” haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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30.01.2012Res Media in den Medien – Rechtsanwalt Welkenbach erneut als Rechtsexperte bei Sat.1
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Rechtsanwalt Christian Welkenbach wurde am vergangenen Donnerstag wieder als Rechtsexperte von Sat.1 interviewt. Dieses Mal ging es um den Entwurf der neuen EU-Datenschutzverordnung, die am 25.01.2012 von der Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel vorgestellt wurde.
Mit der Datenschutzverordung soll das Datenschutzrecht in allen EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden. Als Vorbild diente dabei das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das nach den Worten der EU-Justizkommissarin den höchsten datenschutzrechtlichen Standard weltweit gewährleistet. Doch leider schießt der Gesetzesentwurf in weiten Teilen über das Ziel hinaus.
Die Gesetzesinitiative hat zunächst den lobenswerten Anspruch, die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die neuen technologischen Herausforderungen anzupassen, zumal die bestehenden Vorschriften im Wesentlichen aus dem Jahre 1995 stammen. Damit soll insbesondere der Bereich der sozialen Netzwerke erfasst werden. So soll jeder Bürger der EU künftig ein Recht vergessen zu werden (“right to be forgotten”) erhalten, das es ihm ermöglichen soll, z. B. ein bei Facebook eingestelltes Foto jederzeit wieder aus dem Internet zu entfernen oder entfernen zu lassen. Außerdem soll Europäisches Datenschutzrecht künftig auch dann Anwendung finden, wenn ein außerhalb der EU sitzendes Unternehmen Dienste auch in Europa anbietet und zu diesen Zweck personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. So sollen insbesondere Anbieter wie Facebook, Google oder Apple in die Verantwortung gezogen werden können. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzverordnung können bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes des verstoßenden Unternehmens betragen, was angesichts der Jahresumsätze von Google, Facebook Apple und Co. schon ein scharfes Schwert darstellen kann. Schließlich sollen die datenverarbeitenden Unternehmen zu mehr Transparenz und Selbstkontrolle bei der Datenverarbeitung angehalten werden. Im Gegenzug soll die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten statt bei jetzt 10 künftig erst ab einer Mitarbeiteranzahl von 250 Pflicht werden. Ob dies die Unternehmen dazu bringen wird, das Thema Datenschutz weiter oben auf der Tagesordnung zu platzieren, bleibt abzuwarten.Nicht ganz unproblematisch ist auch, dass der Grundrechtsschutz im Bereich des Datenschutzrechts durch eine einheitliche EU-Datenschutzverordnung den nationalen Gerichten entzogen wird, so dass Betroffene statt des Bundesverfassungsgerichts den Europäischen Gerichtshof anzurufen haben.
Die Datenschutzverordnung muss aber ohnehin noch das Europäische Parlament passieren und von den Mitgliedsstaaten gebilligt werden, bevor diese endgültig in Kraft treten kann. Dies bedeutet, dass diese zum einen noch in vielerlei Hinsicht abgeändert werden kann und zum anderen voraussichtlich nicht vor dem Jahre 2016 endgültig wirksam wird. Bis dahin darf mit Spannung beobachtet werden, wie sich die großen Datenkraken wie Facebook, Google oder Apple auf die neuen Standards einstellen werden.
Das Interview können Sie auf der Homepage von 17:30live unter http://www.1730live.de/aktuell/neu/news-details/datum/2012/01/26/neuregelung-beim-datenschutz.html im Videostream anschauen.
Falls Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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23.12.2011Workshop “Social Media mit Recht” im Rahmen der 6. NIDAGacademy
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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer wird am 31.01.2012 im Rahmen der 6. NIDAGacademy einen halbtägigen Workshop zum Thema “Social Media mit Recht” halten.
Im Fokus des Workshops stehen die Nutzungsmöglichkeiten von Google+ und Facebook für Firmen und Shopbetreiber. Google+ ist in aller Munde und beeindruckt mit einem rasanten Anstieg der Mitgliederzahlen. Diese Zahlen lassen auch Händler aufhorchen, die in Google Chancen sehen neue Kunden anzusprechen oder sie beim Wechsel aus anderen sozialen Netzwerken zu begleiten. Im November 2011 startete Google+ Profile für Unternehmen und Organisationen unter dem Namen +Pages. Die Unternehmensseiten unterscheiden sich nur geringfügig von klassischen Profilen. So ist es auch Firmen möglich, Benutzer in Kreise einzuteilen oder Videokonferenzen über die Funktion Hangouts zu führen.
Heukrodt-Bauer wird hierbei insbesondere rechtliche Aspekte für Unternehmen beleuchten und Antworten auf Fragen geben, welche Pflichtangaben auf Websites dringend notwendig sind, welche Daten ein Unternehmen in Social Media Kanälen veröffentlichen sollte und wo die Abmahnfallen im Mobile Commerce liegen.
Wann: 31.01.2012, 9.30 Uhr – 13.00 Uhr
Wo: Mainz, NIDAG GmbH, Fischtorplatz 11, 55116 Mainz
Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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12.12.2011Rechtsanwalt Florian Decker hält Training zum Thema “Compliance Aspekte im IAM-Umfeld”
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Rechtsanwalt Florian Decker wird am 29.03.2012 im Rahmen einer 2-Tagesveranstaltung des Marcus Evans Professional Trainings zum Thema “Strategien und Konzepte für ein ganzheitliches Identity & Access Management” die Compliance Anforderungen aus juristischer Sicht darstellen. Thema des Workshops:
“Compliance Aspekte (GRC) im Identity und Access Management-Umfeld”
Wann: 29.03.2012
Wo: Frankfurt, Novotel
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter
http://www.marcusevansassets.com/HTMLEmail/BL1106decker.pdf
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6.12.2011Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer wurde in den Ausschuss IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer berufen
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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer ist mit Wirkung ab 01.01.2012 in den Ausschuss für “Informationstechnologierecht und Elektronischen Rechtsverkehr” der Bundesrechtsanwaltskammer berufen worden.
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer bestehen diverse Fachausschüsse zu einzelnen Rechtsgebieten. Aufgabe der Ausschüsse ist es insbesondere, Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Gutachten zu einzelnen berufspolitischen Fragestellungen für das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer vorzubereiten. Die Ausschussmitglieder werden auf vier Jahre berufen und arbeiten ehrenamtlich.
Frau Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer ist bereits Vorsitzende des gemeinsamen Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Koblenz und Zweibrücken für die Erlangung der Bezeichnung “Fachanwalt für Informationstechnologie” nach der Fachanwaltsordnung.
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9.06.2011Kanzlei Res Media ab sofort mit 4 Fachanwälten für IT-Recht
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Rechtsanwalt Martin Kuhr LL.M. ist nun ebenfalls Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat es Herrn Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M. gestattet, den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ zu führen. Die Kanzlei Res Media mit den Schwerpunkten IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz an den Standorten Mainz und Mannheim baut ihre Expertise mit allein vier Fachanwälten im Bereich IT-Recht damit weiter aus.
Bereits seit Jahren liegt einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Martin Kuhr, LL.M. auf der Betreuung von Mandaten im Bereich IT-Recht. Mandanten steht er in diesem Rechtsgebiet als kompetenter Berater und engagierter Vertreter in gerichtlichen Verfahren zur Seite. Zur Würdigung der besonderen theoretischen Kenntnisse und der gesammelten praktischen Erfahrung wurde ihm nunmehr durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe der Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ verliehen. Innerhalb der Kanzleien Res Media mit den Standorten Mainz und Mannheim ist Rechtsanwalt Kuhr damit der vierte von fünf Kollegen mit Fachanwaltstitel.
Das weite Feld der rechtlichen Fragestellungen macht es erforderlich, dass Anwälte sich im Interesse ihrer Mandanten spezialisieren und ihr Know-how in bestimmten Bereichen bündeln. Die Kanzlei Res Media legt daher größten Wert auf die strikte Spezialisierung der bei ihr angeschlossenen Rechtsanwälte auf die Bereiche IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Mit dieser außerordentlichen Redundanz ist die Kanzlei in der Lage, jederzeit kurze Reaktions- und Bearbeitungszeiten eines Spezialisten auch bei komplexen Sachverhalten zu garantieren. Vier Fachanwälte für IT-Recht bei fünf Anwälten: Damit ist Res Media wahrscheinlich einzigartig im Rhein-Main-Gebiet.
Den Titel “Fachanwalt für Informationstechnologierecht” dürfen nur Rechtsanwälte führen, die über besondere Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet verfügen, einen Fachanwaltskurs mit Prüfungen absolviert haben, der Rechtsanwaltskammer die Bearbeitung einer ausreichend großen Zahl an Fällen nachgewiesen haben und sich fortlaufend weiterbilden.
Ihr Team von Res Media.
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