30.04.2012Vernissage des Künstlers Joachim Kreiensiek in unserer Kanzlei
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Res Media zeigt wieder Kunst! Auch in diesem Jahr konnte unsere Kanzlei erneut einen namhaften Künstler für eine Ausstellung seiner Bilder in unserer Kanzlei gewinnen. Am 24.05.2012 veranstalten wir eine Vernissage des Künstlers Joachim Kreiensiek in unseren Mainzer Kanzleiräumen.
Joachim Kreiensiek lebt und arbeitet in Mainz. Er veranstaltete seit 1988 zahlreiche Ausstellungen. Zahlreiche Arbeiten von ihm befinden sich in privaten und öffentlichen Sammlungen.
Kreiensiek bemüht sich, in seiner Arbeit um ein Spannungsverhältnis von Inhaltlichkeit und Abstraktion und bezieht sich auf Motivvorlagen wie Stadtkarten, Lötplatinen und Lockkarten, um Chiffren für unsere Gegenwart zu finden. Die monochromen Stadtkarten sind Vexierbilder, der sich bewegende Betrachter kann Partien aufscheinen oder verschwinden sehen.
Neben „Venedig“ ist die „Stadtkarte Wiesbaden“ in hellem Ocker zu sehen. Die ätherisch hell-grauen oder kosmisch schwarzen Bilder korrespondieren als leuchtende Zivilisationsmuster mit den auratischen Stadtkarten.
Die Verschiedenartigkeit der Räume zu künstlerischen Versuchsanordnung nutzend, setzt Kreiensiek einige realistische Bilder urbaner Alltagspoesie in Wechselwirkung zu den abstrakten Arbeiten.
Einen Auszug der Vita von Joachim Kreinsiek finden Sie hier: Vita Joachim Kreiensiek
Kommen Sie vorbei und lernen Sie den Künstler persönlich bei einem gemütlichen Beisammensein in unseren Kanzleiräumen kennen. Wir laden Sie herzlich dazu ein!
Weitere Infos und die Anmeldung finden Sie unter
http://www.res-media.net/events/vernissage-joachim-kreiensiek-24052012.html
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8.03.2012CeBIT-Interview mit RA Florian Decker zum Thema Cookie-Richtlinie
Datenschutzrecht, E-Commerce, Events, IT-Recht, Online-Recht Kommentar hinzufügen8.03.2012CeBIT-Interview mit Christian Welkenbach zum Thema Cloud Services im internationalen Umfeld
Datenschutzrecht, Events, IT-Recht, IT-Verträge, Online-Recht, Presse Kommentar hinzufügen1.03.2012Videos zum Vortrag “Social Media mit Recht” beim Marketingclub
Events, Kanzlei Backstage, Social Media Kommentar hinzufügen
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer hielt am 13.02.2012 beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e. V. einen Vortrag zum Thema “Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!”. Im Mittelpunkt standen die sieben wichtigsten Punkte, die Unternehmer bei der Nutzung von Google+, Facebook & Co. aus rechtlicher Sicht beachten sollten.
Zur eranstaltung gibt es jetzt auch zwei Videobeiträge der VFT Video Film Team Film & TV Produktion GmbH & Co.KG aus Wiesbaden (www.bigcitytv.de).
Die Videos finden Sie hier:
http://www.bigcitytv.de/video/Marketing-Club-Mainz-Wiesbaden-2012%253B-Social-Media-mit-Recht—1/f42cb7a18f49c33905ec690d9f633068
http://www.bigcitytv.de/video/Marketing-Club-Mainz-Wiesbaden-2012%253B-Social-Media-mit-Recht—2/162d8ea90efa56ae6d846181f47be930
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter
www.mc-mainz-wiesbaden.de
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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24.02.2012EU-Cookie-Richtlinie in Frankreich bereits umgesetzt
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Am Beispiel der Website der französichen Datenschutzbehörde CNIL kann man schon jetzt sehen, was in Kürze auch in Deutschland Gesetz werden wird. Die Franzosen haben die Cookie-Richtlinie, wonach für die Speicherung von Cookies künftig eine Einwilligung erforderlich ist, nämlich bereits in nationales Recht umgesetzt. Doch längst nicht alle Seitenbetreiber in Frankreich halten sich an die neuen Vorgaben. Die CNIL möchte hier allerdings mit gutem Beispiel vorangehen und hat am oberen Seitenrand eine Checkbox für die elektronische Einwilligung zur Speicherung von Cookies eingereichtet. So lange der Besucher der Speicherung nicht zustimmt, werden keine Cookies gespeichert. Wie genau die Vorgaben nach deutschem Recht aussehen, ist derzeit noch nicht endgültig entschieden. Die Umsetzungsfrist ist jedenfalls schon verstrichen. Wünschenswert wäre allerdings, dass die größten Internet-Browser wie MS Internet Explorer, Mozilla Firefox oder Google Chrome sich darauf verständigen, Cookies standardmäßig zu deaktivieren, so dass grafische Verschandelungen der Webseiten vermieden werden können.
Rechtsawalt Florian Decker wird zu diesem Thema am 06.03.2012 um 10 Uhr auf der CeBIT einen Vortrag halten.
24.02.2012Fachanwälte für IT-Recht Florian Decker und Christian Welkenbach als Speaker auf der CeBIT
Events, IT-Recht, Kanzlei Backstage, Online-Recht, Presse, Social Media Kommentar hinzufügenDie IT-Connection veranstaltet im Rahmen ihrer Kooperation mit Fujitsu eine Vortragsveranstaltung auf der CeBIT 2012. Insbesondere Mitglieder der XING-Gruppe IT-Connection sind hierzu herzlich eingeladen und können sich über XING anmelden. In diesem Rahmen werden die Fachanwälte für IT-Recht Florian Decker und Christian Welkenbach interessante Vorträge zu aktuellen Themen des IT-Rechts halten.
Florian Decker macht am 06.03.2012 um 10:00 Uhr den Anfang der CeBIT 2012 Vortragsreihe zum Thema:
Die Cookie-Richtlinie – Was kommt auf uns zu?
Auf Druck der EU wird die sog. “Cookie-Richtlinie” bald auch in Deutschland umgesetzt werden, das Gesetzgebungsverfahren läuft bereits. Wie weit wird die Einwilligung in die Verwendung von Cookies reichen? Einige EU-Länder, darunter Frankreich, haben die Richtlinie bereits umgesetzt, so dass an praktischen Beispielen ein konkreter Ausblick gewagt werden kann.
Christian Welkenbach referiert dann um 15:30 Uhr zum Thema:
Cloud Services – Rechtssicherheit auch international möglich?
- datenschutzrechtliche Anforderungen
- Anwendbares Recht (DE/EU/EWR-Cloud)
- Vertragliche Aspekte (insb. SLAs und Auftragsdatenverarbeitung)
- rechtliche Aspekte der IT-Security (BSI Grundschutz etc.)
- Datenweitergabe in die USA nach PATRIOT Act
Wir freuen uns aus auf Ihren Besuch und auf interessante Gespräche am Stand von Fujitsu!
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23.02.2012Kanzlei Res Media veranstaltet auch 2012 wieder Business Breakfast – Workshops zu IT-Themen
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IT-Rechtliche Themen beim Kanzlei-Frühstück
Unsere Kanzlei führt die Reihe „Res Media Business Breakfast“ auch im Jahre 2012 fort. Nach sehr guter Resonanz zu den Veranstaltungen im Jahr 2011 gibt es die ersten Termine im neuen Jahr.
Die Veranstaltungsreihe „Res Media Business Breakfast“ wird auch 2012 fortgesetzt. Das Konzept der praxisnahen und nützlichen Informationen zu IT-rechtlichen Themen in einer entspannten und exklusiven Frühstücksatmosphäre hat sich bewährt, denn die bisherigen Veranstaltungen der Reihe hatten regen Zulauf. Wir bieten den Teilnehmern kompetente und praxisgerechte Tipps innerhalb kurzer Zeit – und das bei einem hervorragendem Frühstück in gemeinsamer Runde.
Die anstehenden Termine und Themen im ersten Halbjahr 2012 sind:
29.02.2012 „IT-Projekte einfach managen!“
23.03.2012 „Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!“
27.04.2012 „Agiles Programmieren –rechtliche Lösungsmöglichkeiten für die Praxis“
25.05.2012 „IT-Verträge – Risiken im Vorfeld erkennen und abfedern!“
Die Workshops finden in der Kanzlei in Mainz statt. Jeder Workshop wird von einer Präsentation und Materialien begleitet, die den Teilnehmern entweder ausgehändigt oder zum Download bereitgestellt werden. Im Vordergrund steht die praxisnahe Behandlung der jeweiligen Themen, bei der die Teilnehmer jede Menge nützliche Tipps für das Tagesgeschäft mitnehmen.
Anmeldungen können unter www.res-media.net/events vorgenommen werden.
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8.02.2012“Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!” – Vortrag beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e.V.
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Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer wird am 13.02.2012 beim Marketing-Club Mainz-Wiesbaden e. V. einen Vortrag zum Thema “Social Media mit Recht – 7 Tipps für Sie als Unternehmer damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!” halten.
Im Mittelpunkt des Vortrags stehen die sieben wichtigsten Punkte, die Unternehmer bei der Nutzung von Google+, Facebook & Co. aus rechtlicher Sicht beachten sollten. Social Media ist im Bereich Business ein viel diskutiertes Thema, das neben zahlreichen Vorteilen auch erhebliche Risiken bergen kann.
Beispielsweise ist der Datenschutz in letzter Zeit in den Fokus der Social Media Aktivitäten gerückt. Werden Social-Media-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button von Facebook in Webseiten eingebunden, so muss der Nutzer über die Datenerhebung sowie die Verarbeitung und Speicherung seiner Daten in vollem Umfang informiert werden. Auch die Pflicht zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen Impressums wird in Unternehmensseiten bei Facebook, Twitter usw. zumeist vergessen.
Unternehmen sollten bei der Einrichtung von Accounts auf geschützte Markennamen achten. Beispielsweise darf ein Softwarevertrieb seine Facebook-Seite nur dann ‚Service für Microsoft‘ nennen, wenn er rechtmäßig Microsoft-Produkte vertreibt. Wichtig ist auch, Mitarbeitern Social Media Guidelines an die Hand zu geben, die Do´s und Don’ts beim Veröffentlichen von Beiträgen in den jeweiligen Accounts darstellen.
Wann: 13.02.2012, 19.00 Uhr
Wo: Dorint Hotel Pallas Wiesbaden, Wiesbaden
Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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22.11.2011Letzter Termin in diesem Jahr: Res Media Business Breakfast – Agiles Programmieren
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Unsere Kanzlei veranstaltet im Jahr 2011 eine Workshop-Reihe unter dem Motto „Res Media Business Breakfast 2011“ zu verschiedenen Themenbereichen aus dem IT-Recht und seinen Nebengebieten. Die letzte Veranstaltung in diesem Jahr hat das Thema
„Agiles Programmieren – rechtliche Lösungsmöglichkeiten“
Mittlerweile gibt es verschiedene Vorgehensweisen bei der Entwicklung von Software und immer mehr wird der klassische Projektvertrag vom Modell der Agilen Programmierung verdrängt. Das Thema kommt auch im täglichen Projekt-Alltag verstärkt auf.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir den spannenden Fragen rund um das Vorgehen bei der agilen Programmierung, rechtliche Konsequenzen und Vertragsgestaltung näher eingehen, so dass Sie anschließend genau Bescheid wissen, welche Möglichkeiten es gibt, ein partnerschaftlich gestaltetes IT-Projekt durchführen zu können.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen über die Möglichkeiten des IT-Vertragsrechts aufzubessern – und dies in einer entspannten und exklusiven Frühstücksatmosphäre!
Die wichtigsten Fakten des Workshops werden wir Ihnen in einem Whitepaper zusammenstellen.
Stimmen zu unseren bisherigen Workshops:
“Vielen Dank für die Infos ! Vielen Dank auch für den tollen Vormittag, es war wirklich sehr interessant!” | Filip Lyncker, Firma Lyncker & Theis GmbH, Wiesbaden, per E-Mail am 09.05.2011
Wann:
16. Dezember 2011
Wo:
Kanzlei Res Media
Fischtorplatz 21
55116 Mainz
Telefon: +49-6131-144560
E-Mail: mainz@res-media.net
Agenda
9.30 – 10.30 Uhr Workshop
- Rechtliche Grundlagen eines IT-Projekts, mögliche Vertragstypen
- Die Merkmale des Agilen Programmierens
10.30 – 10.45 Uhr Kurze Pause
10.45 – 11.45 Uhr Workshop
- Typischer Projektablauf am Beispiel SCRUM
- Vergleich mit dem “klassischen” IT-Projekt
- Rechtliche Lösungsmöglichkeiten für die Praxis
11.45 – 12.00 Uhr Ausklang
Referent:
Rechtsanwalt Florian Decker, Fachanwalt für IT-Recht, Res Media – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
Die Teilnehmergebühr für den Workshop beträgt pro Person 99,- € zzgl. MwSt. für Frühbucher (Anmeldung bis zum 04.12.2011), sonst 149,- € zzgl. MwSt.
Vergessen Sie nicht, uns Ihren besonderen Wunsch zum Frühstück oder auch einen Parkplatzwunsch mitzuteilen!
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis 14.12.2011 unter mainz@res-media.net.
Bildnachweis: © Carmen Steiner – Fotolia.com
21.03.2011ResMedia Business Frühstück: Arbeitnehmererfindung, Softwarepatente & Co.
Arbeitsrecht, Events, Patentrecht, Software-Recht Kommentar hinzufügenUnsere Kanzlei veranstaltet im Jahr 2011 eine Workshop-Reihe unter dem Motto „Res Media Business Breakfast 2011“ zu verschiedenen Themenbereichen aus dem IT-Recht und seinen Nebengebieten. Der nächste Workshop läuft unter dem Thema
„Arbeitnehmererfindung, Softwarepatente & Co.“
Der Workshop beleuchtet im ersten Teil die „Arbeitnehmererfindung“ und das hier einzuhaltende Verfahren. Zu berücksichtigen sind einerseits das Arbeitsrecht, nach dem dem Arbeitgeber das Ergebnis der Arbeitnehmertätigkeit zusteht sowie andererseits das gewerbliche Schutzrecht, welches dem Arbeitnehmer nach dem so genannten „Erfinderprinzip“ wiederum das Recht auf seine Erfindung gibt.
Für den zweiten Teil des Workshops konnten wir Herrn Patentanwalt Dr. Peter Reinert aus Köln als Referenten gewinnen, der das Thema „Softwarepatente“ behandeln wird. Softwarepatente sind ein in der Praxis leider häufig unterschätztes Instrument im unternehmerischen Wettbewerb, aber auch in der Kooperation zwischen Unternehmen und bei der Finanzierung von Unternehmen. Sie erfahren, was Sie als Unternehmen dabei zu beachten haben.
Der Workshop hat das Ziel, gemeinsam eine Checkliste für das Verfahren der Arbeitnehmererfindung und die wichtigsten Punkte zum Softwarepatent zu entwickeln – und das in einem entspannten, exklusiven Rahmen bei einem Frühstück in unserer Kanzlei.
Wann:
06. Mai 2011
Wo:
Kanzlei Res Media
Fischtorplatz 21
55116 Mainz
Telefon: +49-6131-144560
E-Mail: mainz@res-media.net
Agenda
9.30 – 10.30 Uhr Workshop : Arbeitnehmererfindung
- Grundkonzeption und Geltungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes
- Miterfinderschaft
- Meldung und Inanspruchnahme einer Diensterfindung
- Schutzrechtsanmeldung durch den Arbeitgeber
- Vergütung für Diensterfindungen
- Ermittlung des Erfindungswerts
- Der Auskunftsanspruch
10.30 – 10.45 Uhr Kurze Pause
10.45 – 11.45 Uhr Workshop: Softwarepatente
- Anwendbarkeit des Arbeitnehmererfindungsgesetzes auf Softwareerfindungen
- Softwareschutz durch Urheberrecht und durch Patente, Schutzvoraussetzungen und Schutzwirkungen
- Datenverarbeitungsprogramme „als solche“, Probleme der Technizität
- Neuheit und erfinderische Tätigkeit
- Unternehmerischer Umgang mit Softwarepatenten, Vermeidung rechtlicher Risiken, Einsatz effizienter Patentstrategien
11.45 – 12.00 Uhr Ausklang
Referenten:
- Rechtsanwalt Niklas Plutte, ResMedia – Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
- Gastreferent: Patentanwalt Dr. Peter Reinert, Köln http://www.patentanwalt-reinert.de
Die Teilnehmergebühr für den Workshop beträgt pro Person 149.- € zzgl. MwSt.
Vergessen Sie nicht, uns Ihren besonderen Wunsch zum Frühstück oder auch einen Parkplatzwunsch mitzuteilen!
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis 22.04.2011 unter mainz@res-media.net oder res-media.net/events.
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