11.01.2011LG Düsseldorf: Keine Impressumspflicht für Baustellenseite

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Wird auf einer Internetseite wegen Überarbeitung nur eine Vorschaltseite angezeigt, unterliegt der Betreiber nicht der Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 TMG (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, Az. 12 O 312/10).

Neben Emailadresse und Telefonnummer führte die Beklagte auf der Vorschaltseite ihr Firmenlogo mit der Aussage »Alles für die Marke« auf. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die Internetseite zur Zeit gründlich überarbeitet werde. Zu Recht verneinte das Gericht in der gebotenen Kürze einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Ziffer 1 – 7 TMG, weil die Wartungsseite keine geschäftsmäßige Betätigung der Beklagten darstellte.
Diese Entscheidung gilt umso mehr für eine „reine“ Baustellenseite, bei der vom Betreiber keinerlei Angaben geschaltet sind.

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an plutte@res-media.net.

Niklas Plutte
Rechtsanwalt
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6.01.2011Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

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Aktuell mahnt die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aus Linden für Herrn Anis Mohamed Ferchichi, auch bekannt als “Bushido” wegen Filesharings im Zusammenhang mit den in dem Film „Zeiten ändern Dich“ verwendeten Musikwerke „Zeiten ändern sich“, „23 Stunden Zelle“, „Reich mir nicht Deine Hand“, „Alles wird gut“, „Vergeben & vergessen“, „Alles verloren“, „4, 3, 2, 1“ und „Zeiten ändern Dich“ ab.

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 700,00 EUR verlangt.

 

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.

 

Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

 

 

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14.12.2010Abmahnungen der Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann

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Wir haben zwei Abmahnungen der Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann erhalten, die für die Firma Koch Media GmbH ausgesprochen werden. Abgemahnt wird ein Urheberrechtsverstoß wegen des Anbietens der Computerspiele “Kayne & Lynch 2″ und „Just Cause 2“ in einer Internet-Tauschbörse.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Ersatz von Anwaltskosten gefordert.

Die Ansprüche sollen gegen eine vergleichsweise Zahlung in Höhe von 650,00 € abgegolten sein.

Wir empfehlen, die Unterlassungserklärung und die Zustimmung zu dem Vergleichsangebot nicht ohne die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt abzugeben.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net.

 

 

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13.12.2010Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke

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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schutt, Waetke aus Karlsruhe für die TOBIS Film wegen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten im Zusammenhang mit dem Film “The American” ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten verlangt.

Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 750,00 € zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.

Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke  erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .

 

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7.12.2010Abmahnung der WALDORF FROMMER Rechtsanwälte

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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München für die Constantin Film Verleih GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Zusammenhang mit dem Film “Resident Evil: Afterlife – 3D” ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR verlangt.

Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net.

 

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7.12.2010Abmahnung der WALDORF FROMMER Rechtsanwälte

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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München für die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Zusammenhang mit dem Film “Reine Fellsache – Jetzt wird`s haarig” ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR verlangt.

Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.

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30.11.2010Abmahnung der U + C Rechtsanwälte

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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Urmann + Collegen aus Regensburg für die Silwa Filmvertriebs AG wegen Urheberrechtsverletzungen von pornografischem Filmwerk ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 650,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.

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18.11.2010Abmahnung der Rechtsanwälte BaumgartenBrandt

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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin für die MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. wegen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten im Zusammenhang mit dem Film “Das Zimmer im Spiegel” ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten verlangt.

Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 850,00 € zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.

Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte BaumgartenBrandt erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.

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16.11.2010Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte

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Wir haben erneut eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem Musikalbum “Alles Rot” der Künstlergruppe Silly erhalten, die von den Rechtsanwälten Rasch aus Hamburg für die Universal Music GmbH wegen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten ausgesprochen wird.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 1.200,00 EUR verlangt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.

Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

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15.11.2010Abmahnung der Nümann + Lang Rechtsanwälte

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Aktuell mahnt die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbh wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Musikstück “Move It” der Künstlergruppe Culcha Candela ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 450,00 EUR verlangt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.

Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

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