Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg für die Universal Music GmbH wegen Urheber- und Leistungsschutzrechten im Zusammenhang mit dem Musikalbum “My Cassette Player” der Künstlerin Lena ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 1.200,00 EUR verlangt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH wegen unerlaubtem Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen im Zusammenhang mit dem Film “Spice” ab.
Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 800,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net.
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Zusammenhang mit dem Film “Iron Man 2” ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt für die GSDR GmbH wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Titel “I Surrender ” der Künstler “The Disco Boys” ab. Der Titel soll in dem Chart-Container “German Top100 Single Charts” enthalten sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten verlangt.
Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 450,00 € zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg für die Universal Music GmbH wegen Urheber- und Leistungsschutzrechten im Zusammenhang mit dem Musikalbum “In A Perfect World” der Künstlerin Keri Hilson ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 1.200,00 EUR verlangt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt am Main für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Musikwerk “Stereo Love” des Künstlers Edward Maya ab. Der Titel soll in dem Chart-Container “German TOP100 Single Charts” enthalten sein. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 290,00 EUR verlangt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aus Linden für Herrn Anis Mohamed Ferchichi, auch bekannt als “Bushido” wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Musikwerk “Alles wird gut” ab. Der Titel soll in dem Chart-Container “German TOP100 Single Charts” enthalten sein. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 350,00 EUR verlangt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe für Herrn David Vogt wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Musikwerk “Schöne neue Welt”. Der Titel soll in dem Chart-Container “German TOP100 Single Charts” enthalten sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 450,00 EUR verlangt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
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Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt für die Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH wegen Filesharings im Zusammenhang mit dem Titel “Get Shaky” des Künstlers “Ian Carey” ab. Der Titel soll in dem Chart-Container “German TOP100” enthalten sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten verlangt.
Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird alternativ neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 450,00 € zur Abgeltung sämtlicher Forderungen angeboten.
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Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg für die BB Video GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen von pornografischem Filmwerk ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 870,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
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