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	<title>Kommentare für </title>
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		<title>Kommentar zu BGH: Vertriebsplattform Steam als Voraussetzung für Computerspiel Half-Life 2 zulässig von Diablo 3: Dupen derzeit möglich - Exploit aufgetaucht! - Seite 6 - Diablo 3 Forum &#124; inDiablo.de by ingame™</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2010/09/03/bgh-vertriebsplattform-steam-als-voraussetzung-fur-computerspiel-half-life-2-zulassig/comment-page-1/#comment-12025</link>
		<dc:creator>Diablo 3: Dupen derzeit möglich - Exploit aufgetaucht! - Seite 6 - Diablo 3 Forum &#124; inDiablo.de by ingame™</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 09:53:32 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Für seine Arbeit bezahlt zu werden ist ein legitimes anliegen. Mit dem Onlinezwang stellt Blizzard das auf einfache und effektive Weise sicher, ohne die negativen Folgen die ansonsten im Urheberrechtsschutz diskutiert werden. Zudem ist mir auch als Spieler daran gelegen dass eine gute Spieleschmiede soviel Geld wie möglich einnimmt um künftige Projekte zu finanzieren. Dies alles für den Verzicht auf einen Offline Modus, den selbst die Spieler die ihn so vehement fordern weniger als 10% der Zeit nutzen würden. Ich betrachte das als eine art Sonderangebot.    Du wiederholst Dich, dabei wären neuere bzw. bessere Argumente nötig. Wie ich bereits oben ausführte, stelle ich nicht das Interesse des Herstellers in Zweifel, das ist völlig legitim. Allerdings können sie nicht in zu immer weiteren Maßnahmen führen, unter denen die Nutzer nachhaltig leiden.  Der Onlinezwang ist schon deswegen keine &quot;einfache&quot; Maßnahme, weil sie einen Onlinezugang erfordert, sprich etwas, das deutlich über den Inhalt des Spiels hinausgeht. Natürlich liegt es im Rahmen der gestalterischen Freiheit des Herstellers, keine Spiele mehr an User verkaufen zu wollen, die entweder über einen solchen nicht verfügen oder ihn nicht verwenden wollen. Dass man von ersterer Gruppe hier naturgemäß nichts lesen wird, liegt in der Natur der Umstände. Ob diese Methode letztlich &quot;effektiv&quot; ist, ist ebenfalls nicht zu erkennen. Auch das den gleichen Zugangsbeschränkungen unterworfene SC2 ist durch Hacks offline spielbar und es gab - wenn auch nur kurzzeitig - auch einen Bnet2.0-Emulator für das Spiel. Ebenso fehl geht Deine Behauptung, dass diese Methode keine diskussionswürdigen Umstände aufwürfe, immerhin musste die Frage des unterbundenen Wiederverkaufs durch die Kontenanbindung im sog. Steam-Urteil höchstrichterlich geklärt werden. Diese Entscheidung ließ jedoch bestimmte Punkte offen und stößt in der Praxis auf berechtigte Kritik: BGH: Vertriebsplattform Steam als Voraussetzung für Computerspiel Half-Life 2 zulässig » Spiel, S... [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Für seine Arbeit bezahlt zu werden ist ein legitimes anliegen. Mit dem Onlinezwang stellt Blizzard das auf einfache und effektive Weise sicher, ohne die negativen Folgen die ansonsten im Urheberrechtsschutz diskutiert werden. Zudem ist mir auch als Spieler daran gelegen dass eine gute Spieleschmiede soviel Geld wie möglich einnimmt um künftige Projekte zu finanzieren. Dies alles für den Verzicht auf einen Offline Modus, den selbst die Spieler die ihn so vehement fordern weniger als 10% der Zeit nutzen würden. Ich betrachte das als eine art Sonderangebot.    Du wiederholst Dich, dabei wären neuere bzw. bessere Argumente nötig. Wie ich bereits oben ausführte, stelle ich nicht das Interesse des Herstellers in Zweifel, das ist völlig legitim. Allerdings können sie nicht in zu immer weiteren Maßnahmen führen, unter denen die Nutzer nachhaltig leiden.  Der Onlinezwang ist schon deswegen keine &quot;einfache&quot; Maßnahme, weil sie einen Onlinezugang erfordert, sprich etwas, das deutlich über den Inhalt des Spiels hinausgeht. Natürlich liegt es im Rahmen der gestalterischen Freiheit des Herstellers, keine Spiele mehr an User verkaufen zu wollen, die entweder über einen solchen nicht verfügen oder ihn nicht verwenden wollen. Dass man von ersterer Gruppe hier naturgemäß nichts lesen wird, liegt in der Natur der Umstände. Ob diese Methode letztlich &quot;effektiv&quot; ist, ist ebenfalls nicht zu erkennen. Auch das den gleichen Zugangsbeschränkungen unterworfene SC2 ist durch Hacks offline spielbar und es gab &#8211; wenn auch nur kurzzeitig &#8211; auch einen Bnet2.0-Emulator für das Spiel. Ebenso fehl geht Deine Behauptung, dass diese Methode keine diskussionswürdigen Umstände aufwürfe, immerhin musste die Frage des unterbundenen Wiederverkaufs durch die Kontenanbindung im sog. Steam-Urteil höchstrichterlich geklärt werden. Diese Entscheidung ließ jedoch bestimmte Punkte offen und stößt in der Praxis auf berechtigte Kritik: BGH: Vertriebsplattform Steam als Voraussetzung für Computerspiel Half-Life 2 zulässig » Spiel, S&#8230; [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Kein Urheberrechtsschutz für Programme, die maßgeblich auf Open –Source-Software beruhen von GPL</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2012/01/25/kein-urheberrechtsschutz-fur-programme-die-masgeblich-auf-open-source-software-beruhen/comment-page-1/#comment-11928</link>
		<dc:creator>GPL</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 11:33:25 +0000</pubDate>
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		<description>Nun kenne ich die Funktionsweise dieser Surfsitter Sw nicht so genau, aber u.U. könnte das ein Phyrrus-Sieg sein. Denn wenn man das Urteil konsequent weiterdenkt, dann würde auch die von Surfsitter modifizierte Firmware unter die GPL fallen. Somit müssten die auch die FW und den Source veröffentlichen. Ob das mit deren Geschäftsmodell kompatibel ist?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nun kenne ich die Funktionsweise dieser Surfsitter Sw nicht so genau, aber u.U. könnte das ein Phyrrus-Sieg sein. Denn wenn man das Urteil konsequent weiterdenkt, dann würde auch die von Surfsitter modifizierte Firmware unter die GPL fallen. Somit müssten die auch die FW und den Source veröffentlichen. Ob das mit deren Geschäftsmodell kompatibel ist?</p>
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		<title>Kommentar zu Was tun bei Bilderklau im Internet? von Robert</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2010/05/26/was-tun-bei-bilderklau-im-internet/comment-page-1/#comment-11679</link>
		<dc:creator>Robert</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 15:03:41 +0000</pubDate>
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		<description>witzig - ich wurde direkt vom ersten Kommentator verklagt. Nicht nett, direkt einen unrealistischen Beitrag fordern. Man könnte ja auch mal eine Mail schicken, dass der Urheberrechtshinweis vergessen wurde, wie bei uns geschehen. Ich habe eine Tabelle mit allen Urhebern erstellt, für viele Bilder die wir nutzen. Genau bei diesem einen habe ich es vergessen und zack sollen wir diesen unrealistischen Beitrag zahlen. Aber so kann man auch Geld verdienen, Herr Bischoff.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>witzig &#8211; ich wurde direkt vom ersten Kommentator verklagt. Nicht nett, direkt einen unrealistischen Beitrag fordern. Man könnte ja auch mal eine Mail schicken, dass der Urheberrechtshinweis vergessen wurde, wie bei uns geschehen. Ich habe eine Tabelle mit allen Urhebern erstellt, für viele Bilder die wir nutzen. Genau bei diesem einen habe ich es vergessen und zack sollen wir diesen unrealistischen Beitrag zahlen. Aber so kann man auch Geld verdienen, Herr Bischoff.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer &amp; Sperl aus Hamburg von Adriano</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2010/09/10/abmahnung-der-rechtsanwalte-schlomer-sperl-aus-hamburg/comment-page-1/#comment-11397</link>
		<dc:creator>Adriano</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 11:40:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog-it-recht.de/?p=1718#comment-11397</guid>
		<description>Hallo Peter,
das ist ja eine tolle Nachricht für alle Betroffenen! Könntest du uns einige Details dazu geben? 

Gibt es dazu ein von dir erstrittenes Urteil? Hast du ein Aktenzeichen? 

Mein Verfahren läuft noch, und das wäre natürlich ein tolles Argument für meine Verteidigung gegen Keil!! Vielen schon vorab und ein gutes Neues Jahr an dich und alle anderen Betroffenen!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,<br />
das ist ja eine tolle Nachricht für alle Betroffenen! Könntest du uns einige Details dazu geben? </p>
<p>Gibt es dazu ein von dir erstrittenes Urteil? Hast du ein Aktenzeichen? </p>
<p>Mein Verfahren läuft noch, und das wäre natürlich ein tolles Argument für meine Verteidigung gegen Keil!! Vielen schon vorab und ein gutes Neues Jahr an dich und alle anderen Betroffenen!!</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Düsseldorfer Kreis zu Datenschutz in sozialen Netzwerken von Ilse Aigner - die Absurdität der Anti-Verbraucher-Ministerin</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2011/12/14/dusseldorfer-kreis-zu-datenschutz-in-sozialen-netzwerken/comment-page-1/#comment-11279</link>
		<dc:creator>Ilse Aigner - die Absurdität der Anti-Verbraucher-Ministerin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 10:26:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog-it-recht.de/?p=3133#comment-11279</guid>
		<description>[...] sinnvoll und verhandelnd und nicht mit absurden Behauptungen. In diesen Bereich fällt auch die Erklärung des &#8220;Düsseldorfer Kreises&#8221;, einem Zusammenschluss von Datenschüztern, in Sachen Social Plugins. Auch hier geht es nicht [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] sinnvoll und verhandelnd und nicht mit absurden Behauptungen. In diesen Bereich fällt auch die Erklärung des &#8220;Düsseldorfer Kreises&#8221;, einem Zusammenschluss von Datenschüztern, in Sachen Social Plugins. Auch hier geht es nicht [...]</p>
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		<title>Kommentar zu Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer &amp; Sperl aus Hamburg von Peter</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2010/09/10/abmahnung-der-rechtsanwalte-schlomer-sperl-aus-hamburg/comment-page-1/#comment-11170</link>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 19:14:37 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Zusammen!

Ich kann Mikko Keil eine missbräuchliche Abmahnungen in Anlehnung an § 8 Abs. 4 UWG nachweisen. Ich freue mich, dass man jemanden, der versucht auf Kosten Anderer seinen Lebensunterhalt zu &quot;verdienen&quot;, Einhalt gebieten kann.


Frohe Weihnachten!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zusammen!</p>
<p>Ich kann Mikko Keil eine missbräuchliche Abmahnungen in Anlehnung an <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/8.html" target="_blank" title="&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung">§ 8 Abs. 4 UWG</a> nachweisen. Ich freue mich, dass man jemanden, der versucht auf Kosten Anderer seinen Lebensunterhalt zu &#8220;verdienen&#8221;, Einhalt gebieten kann.</p>
<p>Frohe Weihnachten!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Abmahnung der Rechtsanwälte Schlömer &amp; Sperl aus Hamburg von Adriano</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2010/09/10/abmahnung-der-rechtsanwalte-schlomer-sperl-aus-hamburg/comment-page-1/#comment-10993</link>
		<dc:creator>Adriano</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:02:42 +0000</pubDate>
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		<description>Nach aktuellen Informationen ist die Urteilsverkündung des schon weiter oben genannten Präzedenzfalles vor dem OLG Braunschweig für Anfang 2012 geplant. Das OLG hatte im Beschluss von Mitte 2011 die bisherige Rechtsprechung im Bezirk Braunschweig zurückgewiesen und angedeutet, für Verstöße im privaten Rahmen den Schadensersatz auf maximal 100 Euro pro Foto zu begrenzen. Es wurde ferner die Mediengestaltereigenschaft des Klägers in Frage gestellt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach aktuellen Informationen ist die Urteilsverkündung des schon weiter oben genannten Präzedenzfalles vor dem OLG Braunschweig für Anfang 2012 geplant. Das OLG hatte im Beschluss von Mitte 2011 die bisherige Rechtsprechung im Bezirk Braunschweig zurückgewiesen und angedeutet, für Verstöße im privaten Rahmen den Schadensersatz auf maximal 100 Euro pro Foto zu begrenzen. Es wurde ferner die Mediengestaltereigenschaft des Klägers in Frage gestellt.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung bei Transportverlust? von Wawi</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2011/11/22/anspruch-des-kunden-auf-ersatzlieferung-bei-transportverlust/comment-page-1/#comment-10953</link>
		<dc:creator>Wawi</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 14:25:03 +0000</pubDate>
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		<description>Hätte mich auch gewundert, wenn anders entschieden worden wäre. Was ist schließlich, wenn der Händler ein Unikat verkauft? Oder nur noch einen Artikel auf lager hatte?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hätte mich auch gewundert, wenn anders entschieden worden wäre. Was ist schließlich, wenn der Händler ein Unikat verkauft? Oder nur noch einen Artikel auf lager hatte?</p>
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		<title>Kommentar zu Forderungen aus Abmahnungen im Wert von 90 Mio. &#8211; wer bietet mehr? von Abmahnwahn 2.0 - allumfassend - Seite 411 - netzwelt.de Forum</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2011/12/07/die-abmahnindustrie-treibt-es-auf-die-spitze/comment-page-1/#comment-10792</link>
		<dc:creator>Abmahnwahn 2.0 - allumfassend - Seite 411 - netzwelt.de Forum</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 20:13:00 +0000</pubDate>
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		<description>[...] wenn sich die zuständige Anwaltskammer diese Angelegenheit einmal genauer anschauen würde.  Forderungen aus Abmahnungen im Wert von 90 Mio. – wer bietet mehr? » Forderungen, Höhe, Einzelfa...      Wenn die &quot;Rechteinhaber&quot; z.B. dieser Aufwendungen tatsächlich seit zwei Jahren [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] wenn sich die zuständige Anwaltskammer diese Angelegenheit einmal genauer anschauen würde.  Forderungen aus Abmahnungen im Wert von 90 Mio. – wer bietet mehr? » Forderungen, Höhe, Einzelfa&#8230;      Wenn die &quot;Rechteinhaber&quot; z.B. dieser Aufwendungen tatsächlich seit zwei Jahren [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Impressumspflichten nach § 55 Abs.2 RStV von RA Florian Decker</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-10768</link>
		<dc:creator>RA Florian Decker</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 13:19:34 +0000</pubDate>
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		<description>Das wird den gesetzlichen Anforderungen in keinem Fall gerecht. Hier wird das Impressum ja regelrecht versteckt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das wird den gesetzlichen Anforderungen in keinem Fall gerecht. Hier wird das Impressum ja regelrecht versteckt.</p>
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