Bei Internetkäufen kommen Verträge in der Regel nicht bereits mit der Kundenbestellung, sondern erst mit Versenden einer Auftragsbestätigung durch den Händler zustande. Das Landgericht (LG) Hamburg hatte im letzten Jahr eine einstweilige Verfügung gegen einen Händler erlassen, wonach die Vertragsannahme binnen 2 Tagen erfolgen müsse (Beschluss v. 29.10.2012; Az: 315 O 422/12). Jetzt beurteilte dieselbe...
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Doch keine Vertragsannahmefrist von 2 Tagen im Online-Handel?






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