Endlich: Vereinfachte elektronische Rechnungsstellung
Onlinehändler können ab sofort Rechnungen per E-Mail versenden. Der Gesetzgeber hat im September ein neues Steuervereinfachungsgesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltene Neuregelung in § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Bisher durften elektronische Rechnungen nur mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz oder über den elektronischen Datenaustausch (EDI) versendet werden. Nach der neuen Gesetzesfassung können Onlinehändler jetzt auch die einfache elektronische Übermittlung wählen. Solange es innerbetriebliche Kontrollverfahren gebe, „die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können“ (§ 14 Abs. 1 UStG n. F.), dürfen Rechnungen ab sofort auch per E-Mail gegebenenfalls mit PDF- oder Textdateianhang, über Computer-Fax, per Web-Download oder per DE-Mail usw. versendet werden. Erforderlich ist jedoch das vorherige Einverständnis des Empfängers mit der elektronischen Rechnungsübermittlung.
Onlineshop-Betreibern kann nur geraten werden, von dieser neuen Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung Gebrauch zu machen. Sie führt zur Einsparung von Bürokratiekosten und entspricht den praktischen Bedürfnissen des Onlinehandels.
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Sabine Heukrodt-Bauer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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