Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Schlömer & Sperl aus Hamburg für die Helo GmbH & Co. KG wegen der Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung bei der Online-Handelsplattform eBay ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Ersatz von Abmahnkosten verlangt. Die Abmahnkosten werden auf Basis eines Gegenstandswerts von 10.000,00 EUR auf 651,80 EUR netto beziffert.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.
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bisher 23 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben
1. Olaf | 12.September 2010 um 18:57 Uhr
Ich habe ebenfalls eine Abmahnung von Schlömer & Spörl erhalten. Mich hat die Kanzlei im Auftrag von beatStore angeschrieben und wirft mir vor, dass ich Nutzungsrechte eines Fotos verletzt habe, da ich ein Foto bei Ebay eingestellt habe (Verkauf eines Monitors als Privatperson). Ich habe Schlömer & Spörl gebeten, mir die Verletzung der Nutzungsrechte nachzuweisen und mir die Beweise zu senden. Darauf hat Schlömer & Spörl geantwortet, dass ich von München nach Hamburg kommen soll, um mir die Negative anzuschauen. Dieses halte ich für unangemessen und habe sie nochmals gebeten, mir die Beweise zu senden.
Bin mal gespannt, was draus wird.
2. RA Florian Decker | 13.September 2010 um 10:21 Uhr
Sie sollten das auf keinen Fall laufen lassen, weil Sie sonst riskieren, eine einstweilige Verfügung zu kassieren. Lassen Sie sich dringend innerhalb der gesetzten Frist anwaltlich beraten!
3. an olaf | 28.September 2010 um 19:25 Uhr
was hast du letztendlich erreicht?
was ist aus dem Fall geworden?
4. Niederkofler Siegfried | 03.Dezember 2010 um 19:01 Uhr
Auch wir sind durch die Anwaltskanzlei Schlömer § Spörl mit einen
Standard Schreiben abgemahnt worden.
Ohne vorherigen Kontakt wurden wir aufgefordert cà 600, 00 Euro
als Entschädigung auf Ihre Kontos zu überweisen.
Wir haben alle Unterlagen an unseren Rechtsbeistand des
Hotelier u. Gastwirte Verband in Bozen Südtirol, übergeben.
Mal sehn, was daraus wird.
5. Stefan | 23.Dezember 2010 um 15:50 Uhr
Auch ich habe als Privatperson ohne vorherigen Kontakt eine Abmahnung von Schlömer und Sperl erhalten. Es handelt sich um das Urheberrecht zweier Bilder, welche auf ebay zum verkauf eines Angebots hochgeladen wurden. Forderung sind 700€. Nun geht es vors Landgericht, da ich mich geweigert habe, diese Summe zu zahlen. Der Richter im Amtsgericht lies mich nicht mal den Fall aus meiner Sicht zu schildern bzw. etwas zu dem Fall zu sagen, außer, ob ich die Kosten zahlen will, oder nicht!
6. RA Florian Decker | 27.Dezember 2010 um 15:18 Uhr
Deshalb sollte man so eine Abmahnung auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern zum Anwalt gehen. Jetzt könnte es wegen Prozesskosten noch deutlich teurer für Sie werden. Da der Fall nun aber vor das Landgericht geht, müssen Sie sich sowieso anwaltlich vertreten lassen.
7. Torsten | 02.Februar 2011 um 15:28 Uhr
Auch ich wurde von dieser RA Kanzlei angeschrieben, dass ich unerwünschte Mails für Werbezwecke versandt haben soll.
Im Mail selbst gab es jedoch Stornomöglichkeit, Information über Herkunft und Kunde war, sollte er sich nicht im Newsletter registriert haben ehemaliger Kunde, der in den AGB´s zugestimmt hat.
Ich hab leider noch keine Infos zum Kläger,… jedoch vermute ich, dass sich ein Konkurrent selbst eine Newslettermail zugesandt hat um danach meine kleine Webseite still zu legen bzw. Kläger und Kanzlei unter einer Decke stecken!
Noch dazu ist diese nichtmal noch gewerblich tätig geworden (hab also darüber nichts verkauft)
werde mir wohl Rechtsbeistand holen müssen…
8. Adriano | 14.März 2011 um 16:13 Uhr
Zur “Abmahnwelle” des Herrn Mikko Keil über Schlömer und Sperl möchte ich folgendes informieren:
Es sind inzwischen mindestens 2 Berufungsverfahren in dieser Sache anhängig, darunter auch eines vor dem OLG Braunschweig.
Die z.T. absurden Forderungen (150€ pro Foto) wurden vom LG Braunschweig kürzlich zurück gewiesen, dadurch liegt die Sache nun beim OLG.
Allen Betroffenen wird daher dringend geraten, dies zu berücksichtigen und ggf. gegen ihre Abmahnungen Widerspruch bzw. ihr AG-Urteil Berufung einzulegen und auf das laufende Verfahren vor dem OLG hinzuweisen!
Die Bewertung von 150€ pro Foto für eine private Nutzung (ggf. plus 100% Zuschlag wegen Nichtnennung des Urhebers) sind m.E. völlig absurd.
Wer auch abgemahnt wurde bzw. inzwischen ein Gerichtsverfahren laufen hat, kann sich gerne zum Informationsaustausch an mich wenden oder Hinweise von mir bekommen! Ich befinde mich derzeit im Berufungsverfahren.
Grüsse!
9. @Alle | 30.März 2011 um 22:30 Uhr
Update zu den Abmahnungen von Mikko Keil (beatStore): das OLG Braunschweig hat entschieden, dass wegen der privaten! Nutzung eines Fotos 300,- Euro als Schadensersatz zu zahlen ist. An sich zwar nur 150,- Euro, wenn aber ein Hinweis auf den Fotografen bei dem Angebot fehlt, verdoppelt sich das.
10. Adriano | 05.April 2011 um 12:16 Uhr
An den Poster aus dem Beitrag Nr.9 (Mikko Keil selbst?) und alle Betroffenen:
Nach unseren Informationen ist das Berufungsverfahren noch anhägig und es gibt daher auch noch KEIN Urteil vom OLG.
Es gibt zwar einen PKH-Antrag der per OLG-Beschluss zurückgewiesen wurde, dies war aber KEIN (!) Urteil.
Können Sie daher bitte angeben auf welches Urteil (Aktzenzeichen, Datum) Sie sich beziehen???
Danke und Gruss.
11. Nachgefragt | 07.April 2011 um 09:31 Uhr
Hallo,
gibt es inzwischen Neuigkeiten dazu wie man sich am bestn verhält?
Ich strebe mich etwas dagegen, die mir vorgesetzte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Auf was muss man da achten? Hat jemand eine korrigierte Fassung?
12. RA Florian Decker | 07.April 2011 um 10:40 Uhr
Wie schon früher erwähnt sollten Sie die Frist nicht einfach auslaufen lassen, da Sie sonst Gefahr laufen, eine einstweilige Verfügung zu erhalten. Ich empfehle dringend eine qualifizierte anwaltliche Beratung.
13. Nachgefragt | 07.April 2011 um 11:25 Uhr
Die Frist werde ich einhalten.
Da es sich bei mir um 400 EUR Schadensforderung handelt, möchte ich meinen eigenen Aufwand gering halten und würde die Forderungen bezahlen.
Mir geht es darum, dass ich im Nachgang durch eine unterschriebene Unterlassungserklärung von Schlömer & Sper keinen weiteren Ärger bekommen. Dass mir der Vorfall nicht noch einmal unterläuft setze ich voraus.
Ist Ihnen deren Erklärung bekannt und im üblichen Rahmen? Welche Kosten würden ca. entstehen, wenn ich einen Anwalt zu dieser Frage aufsuche udn dieser ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert?
Vielen Dank
14. RA Florian Decker | 07.April 2011 um 11:34 Uhr
Das kommt immer auf den Anwalt an, deshalb müssten Sie konkret nachfragen und sich ein Angebot geben lassen.
15. Adriano | 15.Dezember 2011 um 16:02 Uhr
Nach aktuellen Informationen ist die Urteilsverkündung des schon weiter oben genannten Präzedenzfalles vor dem OLG Braunschweig für Anfang 2012 geplant. Das OLG hatte im Beschluss von Mitte 2011 die bisherige Rechtsprechung im Bezirk Braunschweig zurückgewiesen und angedeutet, für Verstöße im privaten Rahmen den Schadensersatz auf maximal 100 Euro pro Foto zu begrenzen. Es wurde ferner die Mediengestaltereigenschaft des Klägers in Frage gestellt.
16. Peter | 23.Dezember 2011 um 21:14 Uhr
Hallo Zusammen!
Ich kann Mikko Keil eine missbräuchliche Abmahnungen in Anlehnung an § 8 Abs. 4 UWG nachweisen. Ich freue mich, dass man jemanden, der versucht auf Kosten Anderer seinen Lebensunterhalt zu “verdienen”, Einhalt gebieten kann.
Frohe Weihnachten!
17. Adriano | 02.Januar 2012 um 13:40 Uhr
Hallo Peter,
das ist ja eine tolle Nachricht für alle Betroffenen! Könntest du uns einige Details dazu geben?
Gibt es dazu ein von dir erstrittenes Urteil? Hast du ein Aktenzeichen?
Mein Verfahren läuft noch, und das wäre natürlich ein tolles Argument für meine Verteidigung gegen Keil!! Vielen schon vorab und ein gutes Neues Jahr an dich und alle anderen Betroffenen!!
18. Elisa | 15.Februar 2012 um 19:09 Uhr
Hallo Adriano,
ich hatte heute eine ebensolche Abmahnung im Briefkasten…
(
Gibt es etwas Neues zu dem Urteil, das Anfang 2012 kommen sollte? Oder sonst irgendwelche guten Tipps? Ich habe besagte Unterlassungserklärung vorliegen, und soll 300 + 100 Euro zahlen wegen eines Bildes. Was würdest Du tun? Habe keine Rechtsschutzversicherung – wird nicht jede Anstrengung viel teurer?
19. Adriano | 15.Februar 2012 um 20:03 Uhr
Hallo Elisa,
ich werde in den kommenden Tagen Näheres erfahren. Noch habe ich keine Auskunft darüber wie (und ob) die Entscheidung ausgegangen ist.
Ich darf ja hier keine Rechtsberatung leisten, daher hier nur meine ganz persönliche Meinung.
Soweit du tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hast (nur dann!):
1. Die 100 Euro Anwaltsgebühren sind meines Meinung nach OK (ist gesetzlich so vorgegeben)
2. 300 Euro für ein Bild halte ich für viel zu hoch gegriffen, bei Fotolia.de oder anderen Bilddatenbanken gibt es profesionelle Fotos ab wenigen Euro zu lizensieren. Aber darum geht es ja letztlich auch in dem OLG Verfahren. Wenn du es auf einen Streit ankommen lassen willst, kannst du also einen geringeren Betrag für das Bild zahlen. Wenn du nur schnell und sicher Ruhe haben willst, wirst du wohl zahlen wollen.
3.
Eine (modifizierte!!) Unterlassungserklärung würde ich in jedem Falle abgeben, wenn die Abmahung gerechtfertigt war. Ansonsten riskierst du definitiv noch eine zusätzliche Klage. Auf keinen Fall würde ich sie so abgeben wie sie meist verschickt wird (mit einem Schuldanerkenntnis)
Ich hoffe dir geholfen zu haben!!
@PETER:
Du bist uns noch eine Auskunft schuldig geblieben!! Wie sieht es aus?
20. Adriano | 21.Februar 2012 um 15:37 Uhr
Ihr Kommentar wartet auf die Freigabe.
Hallo Elisa,
ich werde in den kommenden Tagen Näheres erfahren. Noch habe ich keine Auskunft darüber wie (und ob) die Entscheidung ausgegangen ist.
Ich darf ja hier keine Rechtsberatung leisten, daher hier nur meine ganz persönliche Meinung.
Soweit du tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hast (nur dann!):
1. Die 100 Euro Anwaltsgebühren sind meines Meinung nach OK (ist gesetzlich so vorgegeben)
2. 300 Euro für ein Bild halte ich für viel zu hoch gegriffen, bei Fotolia.de oder anderen Bilddatenbanken gibt es profesionelle Fotos ab wenigen Euro zu lizensieren. Aber darum geht es ja letztlich auch in dem OLG Verfahren. Wenn du es auf einen Streit ankommen lassen willst, kannst du also einen geringeren Betrag für das Bild zahlen. Wenn du nur schnell und sicher Ruhe haben willst, wirst du wohl zahlen wollen.
3.
Eine (modifizierte!!) Unterlassungserklärung würde ich in jedem Falle abgeben, wenn die Abmahung gerechtfertigt war. Ansonsten riskierst du definitiv noch eine zusätzliche Klage. Auf keinen Fall würde ich sie so abgeben wie sie meist verschickt wird (mit einem Schuldanerkenntnis)
Ich hoffe dir geholfen zu haben!!
@PETER:
Du bist uns noch eine Auskunft schuldig geblieben!! Wie sieht es aus?
21. Peter | 28.Februar 2012 um 17:57 Uhr
Das Urteil aus der Berufung OLG Braunschweig ist verkündet:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml
Stichwort “Abmahnung”.
22. RA Florian Decker | 28.Februar 2012 um 18:45 Uhr
Vielen Dank für den Hinweis. Ein sehr interessantes und auch erfreuliches Urteil. Wenn es die Zeit erlaubt, werden wir dazu ggf. hier im Blog einen Beitrag schreiben.
23. Elisa | 28.Februar 2012 um 22:03 Uhr
Ebenfalls vielen Dank für den Hinweis!
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