10.08.2010Abmahnung der WALDORF Rechtsanwälte

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Wir haben eine Abmahnung der WALDORF Rechtsanwälte aus München erhalten, die für die Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen wird.

Abgemahnt wir ein Urheberrechtsverstoß wegen des Anbietens zum Herunterladen des Musikalbums “Music for Men“ des Interpreten „Gossip“.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € in Höhe von 506,00 € sowie Schadenersatzkosten in Höhe von 350,00 EUR, insgesamt 856,00 EUR geltend gemacht.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und insbesondere die verlangten Aufwendungen ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu zahlen.

Sollten Sie Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bitte innerhalb der im Abmahnschreiben gesetzten Frist bei uns. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.

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  • bisher 2 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

    • 1. RA Feltus  |  10.August 2010 um 13:28 Uhr

      Wäre doch interessant, ob die ihrige gleichlautend, mit der meinigen ist, was dann für einen Serienbrief spräche. Die Preise sind auf jeden Fall die selben.
      Für einen unbedarften Mandanten ist ein solch “umfangreiches” Schreiben höchst beeindruckend, auch wenn nur viel heiße Luft dahinter steckt.

    • 2. RA Florian Decker  |  19.August 2010 um 09:31 Uhr

      Es ist davon auszugehen, dass in den Schreiben identische Textbausteine verwendet werden, da wir selbst auch eine Vielzahl von gleichlautenden Abmahnungen erhalten. Leider sehen die Gerichte darin noch immer kein Problem, weder beim Thema Rechtsmißbräuchlichkeit von Massenabmahnungen, noch beim Thema Gebührenhöhe.

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