Aktuell mahnt die Kanzlei C-S-R aus Ettlingen für die John Thompson Productions wegen Urheberrechtsverletzungen von pornografischen Filmwerk ab.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Schadensersatz und der Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von pauschal 650,00 EUR verlangt.
Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R erhalten haben, empfehlen wir dringend eine anwaltliche Beratung, um negative Folgen zu vermeiden. Sie können uns die Unterlagen gerne per Telefax oder als E-Mail-Anhang mit ihren Kontaktdaten übermitteln. Wir werden uns umgehend zurückmelden und Ihnen mitteilen, was wir für Sie tun können.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net.
Florian Decker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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bisher 1 Kommentar Eigenen Kommentar schreiben
1. Bassenberg Horst | 22.September 2010 um 19:25 Uhr
Wir habwen am 15.8. eine ebensolche Abmahnung von C-S-R erhalten, mit Zahlungsaufforderung von 650.- Euro und haben am 16.9. in Kiel Betrugsstrafanzeige bei der Krminalpolizei erstattet. Wir haben heute CSR davon in Kenntnis gesetzt und werden uns bei nochmaligem Melden der Kanzlei bei ihnen melden.
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