Wir haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Reichelt Klute und Aßmann erhalten, die für die Firma Koch Media GmbH ausgesprochen wird. Abgemahnt wir ein Urheberrechtsverstoß wegen des Anbietens des Computerspiels “Supreme Commander 2″ in einer Internet-Tauschbörse
(Hash: 94bb1d905ac1104dec625aa49a54cd766d2f4bd5).
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der Ersatz von Anwaltskosten gefordert.
Die Ansprüche sollen gegen eine vergleichsweise Zahlung in Höhe von 650,00 € abgegolten sein.
Wir empfehlen, die Unterlassungserklärung und die Zustimmung zu dem Vergleichsangebot nicht ohne die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt abzugeben.
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .
Florian Decker
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
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