21.05.2010BGH: Internet-Systemvertrag ist als Werkvertrag einzustufen

IT-Verträge Kommentar hinzufügen

Die rechtliche Einordnung eines Internet-Systemvertrages war bisher in der Rechtsprechung umstritten, ist nun aber abschließend geklärt worden: Der BGH entschied in seiner Entscheidung von Anfang März (Urteil vom 04.03.2010 – Az.: III ZR 79/09), dass dieser insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren sei.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Unternehmer geklagt, der dem Beklagten die Erstellung eines Internet-Systemvertrags angeboten hatte. Der Vertrag umfasste die Gestaltung und Registrierung eines individuellen Webauftritts inkl. Domain sowie die Beratung und Betreuung über eine Hotline. Daneben umfasste das Schuldverhältnis die Pflicht, eine Webdokumentation zusammenzustellen und die Website zu hosten. Der beklagte Handwerks-Unternehmer, der den Auftrag an den Unternehmer vergab, wollte die Entgelte nicht bezahlen und zahlte vielmehr nur einen Teilbetrag, da seiner Ansicht nach die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klägers aufgestellte Vorleistungspflicht unzulässig war. Der Kläger beschritt den Rechtsweg und begehrte Zahlung der ausstehenden Kosten.

Die Karlsruher Richter gaben dem Kläger Recht. Der Bundesgerichtshof stufte den Internet-Systemvertrag schwerpunktmäßig als Werkvertrag ein, weswegen der Vertrag grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Vorschriften des Werkvertrags zu bewerten sei. Bei Werkverträgen ist jedoch der Auftragnehmer grundsätzlich vorleistungspflichtig.  Der Auftraggeber muss erst dann zahlen, wenn das bestellte Werk erstellt und abgenommen worden ist. An dieser Wertung ändert sich auch nichts, wenn der Kunde monatlich ein pauschales Entgelt zu bezahlen hat und der Vertrag auf eine gewisse Dauer angelegt ist.

Die Unternehmer hatten jedoch im vorliegenden Fall im Rahmen ihrer AGB eine Klausel vereinbart, die dem gesetzlichen Grundsatz widersprach. Die höchsten deutschen Zivilrichter hielten diese jedoch für wirksam. Im konkreten Fall waren keine Verbraucher beteiligt, weswegen die beklagte Handwerksfirma nicht übermäßig schutzbedürftig war.  Daher war es nach Ansicht des BGH zulässig, eine abweichende Vorleistungspflicht wirksam zu vereinbaren.

Fazit: Der Kläger hatte vorliegend Erfolg mit der Klage, da die in den AGB vereinbarte Vorleistungspflicht des Beklagten rechtlich wirksam war. Auftragnehmern  ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, zumindest eine teilweise Vorleistungspflicht des Auftraggebers vertraglich zu vereinbaren, soweit dieser Unternehmer ist. In der Praxis kommt es nämlich nicht selten vor, dass nach Fertigstellung die Vergütung unter der Berufung auf Mängel im System verweigert wird. Der Auftragnehmer kommt in diesem Fall – wenn überhaupt – häufig erst nach einem langwierigen Prozess mit komplizierter Beweisaufnahme an sein Geld heran.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net .

Florian Decker
Rechtsanwalt

—————————————————————————-
res media – Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht

Fischtorplatz 21 | 55116 Mainz

Fon 06131.144 560 | Fax 06131.144 56 20
E-Mail: decker@res-media.net
Internet: www.res-media.net

Mainz | Berlin | Mannheim
—————————————————————————-

Bildnachweis: © MASP – fotolia.com

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
  • Was ist bei SEM-Verträgen von Auftragnehmerseite zu beachten?
  • BGH: Kündigungsrecht bei einem IT-Systemvertrag
  • Erfolgreicher Auftakt zur Workshop-Reihe “Res Media Business Breakfast 2011″
  • Start der Workshop-Reihe “Res Media Business Breakfast 2011″
  • LG Schweinfurt – Internet-System-Vertrag ist als Werkvertrag einzustufen


  • bisher 3 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben

    • 1. netzrecht » IT-Rech&hellip  |  15.August 2010 um 15:35 Uhr

      [...] BGH: Internet-Systemvertrag ist als Werkvertrag einzustufen Die rechtliche Einordnung eines Internet-Systemvertrages war bisher in der Rechtsprechung umstritten, ist nun aber abschließend geklärt worden: Der BGH entschied in seiner Entscheidung von Anfang März (Urteil vom 04.03.2010 – Az.: III ZR 79/09), dass dieser insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren sei.Hier weiterlesen… [...]

    • 2. Werkvertrag und Internet &hellip  |  20.November 2010 um 00:34 Uhr

      [...] Haben Sie sich schon einmal mit Ihrem Anwalt beraten ob es bei Ihrem bestehenden Vertrag um einen Werkvertrag handelt? Evtl. haben Sie ja so einen Vertrag und evtl. können lange Laufzeiten vorzeitig beenden. [...]

    • 3. Euroweb und Webstyle. Rö&hellip  |  20.November 2010 um 00:37 Uhr

      [...] Werkvertrag ( aus blog-it-recht.de ) Sie sind auf den gut geschulten Vertriebsmitarbeiter/Berater einer Firma reingefallen und merken [...]

    Ihr Kommentar

    Pflichtfeld

    Pflichtfeld, anonym

    Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
    <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

    Trackback  |  Kommentare als RSS Feed abonnieren