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	<title>Kommentare zu: BVerfG: Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers zulässig</title>
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		<title>Von: netzrecht &#187; IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; November 2009</title>
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		<dc:creator>netzrecht &#187; IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; November 2009</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 13:31:58 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Auch der Monat November 2009 hatte viele interessante Urteile zu bieten, die Ich Euch nachfolgend zeigen möchte. Im Einzelnen waren dies:  BVerfG: Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers zulässigWie das Bundesverfassungsgericht in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 16. Juni 2009, Az.: 2 BvR 902/06) urteilte, ist die Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver eines Providers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht verfassungswidrig, auch wenn diese in das verfassungsrechtlich gesicherte Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG eingreift. Ein solcher Eingriff ist nach Ansicht des BVerfG durch die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften des §§ 94ff. StPO gerechtfertigt, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen der Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.Hier weiterlesen&#8230; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Auch der Monat November 2009 hatte viele interessante Urteile zu bieten, die Ich Euch nachfolgend zeigen möchte. Im Einzelnen waren dies:  BVerfG: Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers zulässigWie das Bundesverfassungsgericht in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 16. Juni 2009, Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 902/06" target="_blank" title="(8 zugeordnete Entscheidungen)">2 BvR 902/06</a>) urteilte, ist die Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver eines Providers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht verfassungswidrig, auch wenn diese in das verfassungsrechtlich gesicherte Fernmeldegeheimnis aus <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/10.html" target="_blank">Art. 10 Abs. 1 GG</a> eingreift. Ein solcher Eingriff ist nach Ansicht des BVerfG durch die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/94.html" target="_blank">§§ 94ff. StPO</a> gerechtfertigt, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen der Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird.Hier weiterlesen&#8230; [...]</p>
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