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	<title>Kommentare zu: LG Hamburg: Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen</title>
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		<title>Von: netzrecht &#187; IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; September 2009</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/09/25/lg-hamburg-strenge-haftung-fur-webhoster-bei-personlichkeitsverletzungen/comment-page-1/#comment-4621</link>
		<dc:creator>netzrecht &#187; IT-Recht-Update: Aktuelles aus der Rechtsprechung &#8211; September 2009</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 13:31:42 +0000</pubDate>
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		<description>[...] LG Hamburg: Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen Wie das Landgericht Hamburg in einem Urteil (Beschluss v. 31.07.2009, Az. 325 O 85/09) Ende Juli entschied, haftet ein Webhoster ab Kenntnis selbst dann für rechtswidrige Inhalte, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Diese Verpflichtung bestehe selbst dann, wenn ihm gar kein unmittelbarer Zugriff auf die Daten seiner Kunden möglich sei, um die Veröffentlichung zu unterbinden. Hier weiterlesen&#8230; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] LG Hamburg: Strenge Haftung für Webhoster bei Persönlichkeitsverletzungen Wie das Landgericht Hamburg in einem Urteil (Beschluss v. 31.07.2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=325 O 85/09" target="_blank" title="LG Hamburg, 31.07.2009 - 325 O 85/09">325 O 85/09</a>) Ende Juli entschied, haftet ein Webhoster ab Kenntnis selbst dann für rechtswidrige Inhalte, wenn die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Diese Verpflichtung bestehe selbst dann, wenn ihm gar kein unmittelbarer Zugriff auf die Daten seiner Kunden möglich sei, um die Veröffentlichung zu unterbinden. Hier weiterlesen&#8230; [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Andreas Kuckartz</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/09/25/lg-hamburg-strenge-haftung-fur-webhoster-bei-personlichkeitsverletzungen/comment-page-1/#comment-3565</link>
		<dc:creator>Andreas Kuckartz</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 09:36:06 +0000</pubDate>
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		<description>Die Berufung war erfolgreich:

OLG Hamburg:
Veröffentlichung von ungeschwärzten Urteilen und Haftung des Host-Providers
http://www.feldblog.de/?p=341

Die von Florian Decker abgegebene Einschätzung es sei &quot;davon auszugehen, dass diese keinen Erfolg haben wird&quot; ist damit widerlegt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Berufung war erfolgreich:</p>
<p>OLG Hamburg:<br />
Veröffentlichung von ungeschwärzten Urteilen und Haftung des Host-Providers<br />
<a href="http://www.feldblog.de/?p=341" rel="nofollow">http://www.feldblog.de/?p=341</a></p>
<p>Die von Florian Decker abgegebene Einschätzung es sei &#8220;davon auszugehen, dass diese keinen Erfolg haben wird&#8221; ist damit widerlegt.</p>
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	<item>
		<title>Von: velofisch</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/09/25/lg-hamburg-strenge-haftung-fur-webhoster-bei-personlichkeitsverletzungen/comment-page-1/#comment-2499</link>
		<dc:creator>velofisch</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 15:46:36 +0000</pubDate>
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		<description>Entfernt der Webhoster den in Frage stehenden Inhalt und wird letztendlich entschieden, dass der Inhalt fremde Rechte nicht verletzte, dürfte der Website-Betreiber einen Schadensersatzanspruch gegen den Webhoster haben - zumindest wenn der Website-Betreiber außerhalb Hamburgs klagt.

Kann ein Webhoster deshalb vor das BVerfG ziehen, da in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird?

Es bleibt zu hoffen, dass die Hamburger Richter Einsicht zeigen. Wenn das so weitergeht, wird die Veröffentlichung von Hamburger LG und OLG Entscheidungen mit Gerichtsnennenung wegen der damit verbundenen Prangerwirkung untersagt!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Entfernt der Webhoster den in Frage stehenden Inhalt und wird letztendlich entschieden, dass der Inhalt fremde Rechte nicht verletzte, dürfte der Website-Betreiber einen Schadensersatzanspruch gegen den Webhoster haben &#8211; zumindest wenn der Website-Betreiber außerhalb Hamburgs klagt.</p>
<p>Kann ein Webhoster deshalb vor das BVerfG ziehen, da in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen wird?</p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass die Hamburger Richter Einsicht zeigen. Wenn das so weitergeht, wird die Veröffentlichung von Hamburger LG und OLG Entscheidungen mit Gerichtsnennenung wegen der damit verbundenen Prangerwirkung untersagt!</p>
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