15.05.2009Microsoft muss erneut Bußgeld zahlen

Kartellrecht Kommentar hinzufügen

IC with Paragrapgh SignDas Bundeskartellamt (BKartA) hat gegen die Microsoft Deutschland GmbH ein Bußgeld in Höhe von 9 Mio. € verhängt. Microsoft hat in wettbewerbswidriger Weise auf den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets „Office Home & Student 2007“ Einfluss genommen.

Das fragliche Produkt wurde im Herbst 2008 im stationären Einzelhandel massiv beworben. Mit finanzieller Unterstützung von Microsoft warb u.a. ein bundesweit tätiger Einzelhändler für das Produkt. Noch vor Beginn der Werbekampagne Mitte Oktober 2008 verständigten sich Mitarbeiter von Microsoft und des fraglichen Einzelhändlers bei mindestens zwei Gelegenheiten über den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets „Office Home & Student 2007“.

Nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis stellt eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinn von § 1 GWB dar. Allerdings darf es dabei zu keiner Abstimmung in der Weise kommen, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich
Händler und Lieferant auf diese Weise über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen. Diese Grenze wurde im vorliegenden Fall überschritten. Microsoft hat die Geldbuße akzeptiert.

Quelle: PM des BKartA v. 8.4.2009

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen unter www.res-media.net gerne zur Verfügung.

Christian Welkenbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
welkenbach@res-media.net

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