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	<title>Kommentare zu: Impressumspflichten nach § 55 Abs.2 RStV</title>
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		<title>Von: Henning</title>
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		<dc:creator>Henning</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2012 08:34:04 +0000</pubDate>
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		<description>Wie verhält es sich den mit Abmahnungen bei Verstößen gegen § 55 RStV (z.B. Verantwortlicher namenlich nicht genannt?

Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch aus dem UWG ist bei Websites, die nicht gewerblich, sondern &quot;journalistisch&quot; genutzt werden, nicht gegeben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich den mit Abmahnungen bei Verstößen gegen § 55 RStV (z.B. Verantwortlicher namenlich nicht genannt?</p>
<p>Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch aus dem UWG ist bei Websites, die nicht gewerblich, sondern &#8220;journalistisch&#8221; genutzt werden, nicht gegeben.</p>
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		<title>Von: RA Florian Decker</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-14471</link>
		<dc:creator>RA Florian Decker</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 May 2012 08:21:02 +0000</pubDate>
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		<description>Fremde Inhalte sollten immer als solche gekennzeichnet werden, ansonsten könnte man sich diese &quot;zu eigen machen&quot;. Eine Kennzeichnung fremder Inhalte erfolgt in der Praxis ber regelmäßig z.B. über Usernamen in Foren, Videoplattformen etc.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Fremde Inhalte sollten immer als solche gekennzeichnet werden, ansonsten könnte man sich diese &#8220;zu eigen machen&#8221;. Eine Kennzeichnung fremder Inhalte erfolgt in der Praxis ber regelmäßig z.B. über Usernamen in Foren, Videoplattformen etc.</p>
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	</item>
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		<title>Von: RA Florian Decker</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-13250</link>
		<dc:creator>RA Florian Decker</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 09:29:25 +0000</pubDate>
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		<description>Es heißt im Gestzestext &quot;insbesondere&quot; und nicht &quot;ausschließlich&quot;. Das heißt, es sind generell Seiten mit journalistisch-redaktionellem Inhalt betroffen. Das &quot;insbesondere&quot; weist dabei nur auf einen typischen Fall hin, nämlich dass periodische Druckerzeugnisse wiedergegeben werden. Das schließt aber andere journalistisch-redaktionelle Inhalte nicht aus.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es heißt im Gestzestext &#8220;insbesondere&#8221; und nicht &#8220;ausschließlich&#8221;. Das heißt, es sind generell Seiten mit journalistisch-redaktionellem Inhalt betroffen. Das &#8220;insbesondere&#8221; weist dabei nur auf einen typischen Fall hin, nämlich dass periodische Druckerzeugnisse wiedergegeben werden. Das schließt aber andere journalistisch-redaktionelle Inhalte nicht aus.</p>
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		<title>Von: Dietrich von Hase</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-13249</link>
		<dc:creator>Dietrich von Hase</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 09:03:12 +0000</pubDate>
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		<description>Die Argumentation im Blog kann ich nicht nachvollziehen, heisst es doch eindeutig in § 55 Abs. 2, dass die Bestimmungen nur diejenigen Medien betreffen: &quot;....in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden ... &quot;

Wenn meine Website keine solche periodischen Printinhalte (Zeitung, Zeitschriften) übernimmt, ich also nicht unter das Pressegesetz falle, wieso soll ich dann diese ganz besondere Rechtsvorschrift für die Presseverlage zusätzlich in meine Anbieterkennzeichnung übernehmen???</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Argumentation im Blog kann ich nicht nachvollziehen, heisst es doch eindeutig in § 55 Abs. 2, dass die Bestimmungen nur diejenigen Medien betreffen: &#8220;&#8230;.in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden &#8230; &#8221;</p>
<p>Wenn meine Website keine solche periodischen Printinhalte (Zeitung, Zeitschriften) übernimmt, ich also nicht unter das Pressegesetz falle, wieso soll ich dann diese ganz besondere Rechtsvorschrift für die Presseverlage zusätzlich in meine Anbieterkennzeichnung übernehmen???</p>
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	</item>
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		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-13050</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 10:00:10 +0000</pubDate>
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		<description>Müsste man dann nicht eigene und fremde Inhalte gesondert kennzeichnen oder darauf hinweisen, dass fremde Inhalte auf der Homepage vorhanden sind? Ansonsten wäre ja für den Besucher nicht erkennbar, was eigener und was fremder Inhalt ist oder gilt § 7 Abs.2 TMG automatisch in diesem Fall?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Müsste man dann nicht eigene und fremde Inhalte gesondert kennzeichnen oder darauf hinweisen, dass fremde Inhalte auf der Homepage vorhanden sind? Ansonsten wäre ja für den Besucher nicht erkennbar, was eigener und was fremder Inhalt ist oder gilt <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/7.html" target="_blank" title="&sect; 7 TMG: Allgemeine Grunds&auml;tze">§ 7 Abs.2 TMG</a> automatisch in diesem Fall?</p>
]]></content:encoded>
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	<item>
		<title>Von: RA Florian Decker</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-13047</link>
		<dc:creator>RA Florian Decker</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 07:22:53 +0000</pubDate>
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		<description>Nein, das Gesetz gibt es nicht mehr.

Die Verantwortlichkeit gilt zunächst nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte (z.B. in Foren) haftet der Seitenbetreiber nach § 7 Abs.2 TMG nicht, solange er keine positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat (sog. &quot;Haftungsprivilegierung&quot;). Nach positiver Kenntis muss der Beitrag allerdings entfernt werden, sonst haftet auch der Seitenbetreiber selbst für den Inhalt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, das Gesetz gibt es nicht mehr.</p>
<p>Die Verantwortlichkeit gilt zunächst nur für eigene Inhalte. Für fremde Inhalte (z.B. in Foren) haftet der Seitenbetreiber nach § 7 Abs.2 TMG nicht, solange er keine positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat (sog. &#8220;Haftungsprivilegierung&#8221;). Nach positiver Kenntis muss der Beitrag allerdings entfernt werden, sonst haftet auch der Seitenbetreiber selbst für den Inhalt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Martin</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-13033</link>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 15:52:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog-it-recht.de/?p=309#comment-13033</guid>
		<description>Sehr interessanter Artikel. Ich frage mich gerade, wie sich das rechtlich bei Seiten wie gutefrage.net und wer-weiss-was.de verhält, auf denen die meisten Inhalte von Nutzern verfasst werden.

Beispielsweise gibt wer-weiss-was.de eine Person an, die im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV inhaltlich Verantwortlicher ist. Hier findet aber offenbar keine Abgrenzung gegenüber den Beiträgen von Nutzern statt. Ist dann die dort angegebene Person für alles verantwortlich, was irgendein Nutzer auf der Seite schreibt?

Bei gutefrage.net weicht man stattdessen auf §6 MDStV aus, aber soweit ich weiß ist das gar nicht zulässig, da es das Gesetz inzwischen gar nicht mehr gibt, oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr interessanter Artikel. Ich frage mich gerade, wie sich das rechtlich bei Seiten wie gutefrage.net und wer-weiss-was.de verhält, auf denen die meisten Inhalte von Nutzern verfasst werden.</p>
<p>Beispielsweise gibt wer-weiss-was.de eine Person an, die im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV inhaltlich Verantwortlicher ist. Hier findet aber offenbar keine Abgrenzung gegenüber den Beiträgen von Nutzern statt. Ist dann die dort angegebene Person für alles verantwortlich, was irgendein Nutzer auf der Seite schreibt?</p>
<p>Bei gutefrage.net weicht man stattdessen auf §6 MDStV aus, aber soweit ich weiß ist das gar nicht zulässig, da es das Gesetz inzwischen gar nicht mehr gibt, oder?</p>
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		<title>Von: RA Florian Decker</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-10768</link>
		<dc:creator>RA Florian Decker</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 13:19:34 +0000</pubDate>
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		<description>Das wird den gesetzlichen Anforderungen in keinem Fall gerecht. Hier wird das Impressum ja regelrecht versteckt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das wird den gesetzlichen Anforderungen in keinem Fall gerecht. Hier wird das Impressum ja regelrecht versteckt.</p>
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		<title>Von: Herbert Götz</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-9340</link>
		<dc:creator>Herbert Götz</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 16:51:42 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe eine Frage zur Gestaltung des Impressum-Hinweises:

Genügt es, wenn am Ende einer sehr langen Seite (weit zu scrollen), auf der nach dem eigentlichen Inhalt noch ein großer Werbeblock kommt, lediglich ein Copyrighthinweis, (der dazu noch recht schwachgrau gehalten ist und von der Schriftgröße dem &quot;Trackback&quot; am Ende dieser Seite entspricht) eingefügt wird. Man muss darauf achten, dass der Scrollbalken wirklich am untersten Anschlag liegt.
Wird das copyrightzeichen angeklickt, wird man zu einer anderen Seite weitergeführt, auf der dann ein Hinweis auf Kontakt und Impressum zu finden ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe eine Frage zur Gestaltung des Impressum-Hinweises:</p>
<p>Genügt es, wenn am Ende einer sehr langen Seite (weit zu scrollen), auf der nach dem eigentlichen Inhalt noch ein großer Werbeblock kommt, lediglich ein Copyrighthinweis, (der dazu noch recht schwachgrau gehalten ist und von der Schriftgröße dem &#8220;Trackback&#8221; am Ende dieser Seite entspricht) eingefügt wird. Man muss darauf achten, dass der Scrollbalken wirklich am untersten Anschlag liegt.<br />
Wird das copyrightzeichen angeklickt, wird man zu einer anderen Seite weitergeführt, auf der dann ein Hinweis auf Kontakt und Impressum zu finden ist.</p>
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		<title>Von: RA Florian Decker</title>
		<link>http://blog-it-recht.de/2009/05/15/impressumspflichten-nach-%c2%a7-55-abs2-rstv/comment-page-1/#comment-7161</link>
		<dc:creator>RA Florian Decker</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Apr 2011 10:31:25 +0000</pubDate>
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		<description>Der Name und im Zweifel eine ladungsfähige Anschrift.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Name und im Zweifel eine ladungsfähige Anschrift.</p>
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