Gesetzentwurf zur Internetversteigerung im Zwangsvollstreckungsverfahren

Internet AuctionDer Gesetzgeber will das Potential von Online-Auktionen nun auch für Versteigerungen im Wege der Zwangsvollstreckung nutzen. Durch die Internetversteigerung ist es möglich, durchschnittlich weit höhere Erlöse zu erzielen als bei der herkömmlichen Versteigerung, da ein erheblich größerer Bieterkreis erreicht wird. Nach Aussage der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begünstige diese Tatsache sowohl Gläubiger als auch Schuldner im Verfahren. So müsse weniger Eigentum versteigert werden und die Forderungen würden schneller erfüllt.

Bis­lang ist die Ver­stei­ge­rung von be­weg­li­chen Sa­chen in der Zi­vil­pro­zess­ord­nung als Prä­senz­ver­stei­ge­rung durch den Ge­richts­voll­zie­her vor­ge­se­hen. Die dafür not­wen­di­ge An­we­sen­heit von Ver­stei­ge­rer und Bie­ter ist um­ständ­lich und ver­ur­sacht nicht zu­letzt wegen der An­rei­se teil­wei­se hohe Kos­ten. Der Ge­richts­voll­zie­her kann die ge­pfän­de­ten Sa­chen auf an­de­re Art – etwa über das In­ter­net – nur ver­stei­gern, wenn Gläu­bi­ger oder Schuld­ner dies be­an­tra­gen. Das ist auf­wän­dig und un­prak­ti­ka­bel. Künf­tig soll die Ver­stei­ge­rung be­weg­li­cher Sa­chen ohne wei­te­res im In­ter­net er­fol­gen kön­nen und als Re­gel­fall neben der bis­her üb­li­chen Ver­stei­ge­rung vor Ort er­mög­licht wer­den.

Die Bun­des­län­der wer­den er­mäch­tigt, Ein­zel­hei­ten wie etwa die Ver­stei­ge­rungs­platt­form, Be­ginn, Ende und Ab­lauf der Auk­ti­on oder die Vor­aus­set­zun­gen für die Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung selbständig zu re­geln.

Auf Vor­schlag von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries hat das Bun­des­ka­bi­nett den ent­spre­chen­den Ge­setz­ent­wurf am 18.02.2009 be­schlos­sen.

Kommentar: Nach und nach scheinen die Vorzüge des Internet und seiner Vertriebswege auch beim Gesetzgeber anzukommen. Die Abwicklung von Zwangsversteigerungen online ist auf jeden Fall begrüßenswert, da Sie im Vergleich zur “herkömmlichen” Versteigerung erhebliche Vorteile bietet.

Quelle: Bundesministerium für Justiz

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Florian Decker
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