Bieten Onlinedienste ihre Leistungen an Verbraucher durch Vertragsschluss im Internet an, müssen sie dem Kunden, falls dieser sich vom Vertrag lösen möchte, auch die Kündigung per E-Mail ermöglichen. Eine entsprechende Vertragsklausel, die nur eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, die Kündigung per E-Mail jedoch ausschließt und per Fax wiederum zulässt, ist unwirksam. Ein Anbieter ist nicht berechtigt,...
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Kündigungsklausel von Onlinedienstanbieter unwirksam – Kündigung per E-Mail muss akzeptiert werden










